Zählt zum Vermögen einer 61 jährigen Person auch der Rückkaufwert einer Lebensversicherung, die normalerweise erst ab 65 ausgezahlt werden sollte?
Grund: Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen kann man ja nur dann von der Einkommenssteuer absetzen, wenn diese nur "geringes Vermögen" [§ 33a EStG, Abs.1, Satz 4] besitzen (max. 15.500 €). Wenn die bedürftige Person aufgrund von selbstständiger Berufstätigkeit eine Lebensversicherung für die Altersvorsorge abgeschlossen hat, muss dann zuerst die Lebensversicherung aufgelöst/aufgebraucht werden, bevor die Kinder diese Person -steuerlich gefördert- mit Unterhalt unterstützen können?
Ein "angemessenes Hausgrundstück" zählt z.B. nicht als Vermögen.
Vielen Dank an alle vernünftig Antwortenden.