Meines Wissens nach hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Im Internet wird die Ware ungebeten angeboten, so dass hier die 2 wöchige Widerrufsfrist gilt, beim Kauf im Kaufhaus gehst du selbst hin; da gibts nur die Möglichkeit des Rücktritts bei einem Mangel, alles andere ist dort sicher Kulanz! Aber der Unterschied ist nicht gut erklärbar.

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Den Vater kann man nicht zur Arbeit zwingen, weder unterhaltsrechtlich noch sonst wie. Unterhaltsrechtlich wird er nur dann so behandelt, als ob er arbeitete. Es wird ihm also ein Einkommen fiktiv zugerechnet, wenn er nur nicht arbeitet, obwohl er es könnte. Hierzu können freilich Nachweise verlangt werden. Erbringt er diese nicht, spricht das ebenfalls nicht für ihn. Er wird also zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden, wenn er nur nicht arbeiten will. Daher laufen immense Rückstände auf, die ihn mit der Zeit sicher erheblich belasten, da auch er einmal unverhofft zu Geld kommen oder seine Meinung ändern dürfte.

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