Kann man auf Bauträger Bereitstellungszinsen umlegen, wenn er nicht rechtzeitig fertig wird?
Weiß jemand, ob man zur Sicherheit nicht vereinbaren sollte, dass der Bauträger ggf. die Bereitstellungszinsen trägt, wenn er mit dem Bau nicht rechtzeitig fertig wird. Wer hat Erfahrung damit! Danke!
Haftung,
Bauträger