Schreiben Sie der Bank einen Brief, bitten Sie um Schließung des Kontos und Überweisung etwaiger Guthaben auf Ihr deutsches Konto. Nicht vergessen: Deutsche Bankverbindung angeben. Die kanadische Bank wird den Auftrag ausführen. Sicherheitshalber (obwohl vermutlich nicht erforderlich) können sie eine (beglaubigte) Reisepaßkopie beifügen. Keine Bank kann und wird erwarten, dass Sie dort persönlich vorstellig werden.

Alternativ rufen Sie die Bankfiliale an und fragen dort nach, welches Prozedere erwünscht ist. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihren Brief an eine bestimmte Person (Gesprächspartner) adressieren und Sie sich auf das Telefonat berufen können.

...zur Antwort

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Was ist ein "besonders förderungswürdiger" Verein? Warum ist Ihr Verein besonders förderungswürdig? Ich kenne Vereine, die den Gemeinnützigkeitsstatus haben und von den Kommunen gefördert werden. Das ist jedoch 'normal' und nicht "besonders".

...zur Antwort

Es gibt außer der juristischen auch eine moralische Verpflichtung, für die Bestattungskosten eines Elternteils aufzukommen. Offenbar läßt ihr Einkommen es zu, die Beerdigungskosten zu übernehmen.

...zur Antwort

Ich verstehe die Frage nicht. Geht es um das Wohl des Opas oder um das Erbe?

...zur Antwort

Sie schreiben:

Das Problem ist, dass ich jetzt einen neuen Laptop brauche (für die Schule) und mir jetzt kein 400 Euro-Gerät kaufen möchte, nur um eins zu haben und mich dann am Ende doch nur darüber aufrege, dass es z.B. zu langsam ist - wäre das reine Geldverschwendung.>

Ich verstehe Ihr Problem nicht. Das MacBook für ca. € 1.200 ist das Dreifache (!) Ihres Monatseinkommens und das wäre Geldverschwendung. In welchem Zeitrahmen wollen Sie das zurückzahlen bei nur € 400 Monatseinkommen? Was ist daran so schlimm, wenn das Gerät einige Zehntelsekunden langsamer ist als andere??? Passen Sie Ihre Ansprüche Ihrem Geldbeutel an!, sonst geraten Sie in einen von den anderen Foristen/innen bereits beschriebenen Schuldenstrudel, der sehr teuer werden kann.

...zur Antwort

Die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu gleichen Bedingungen mit einem neuen Hauseigentümer wurde bereits beantwortet.

Was die Kündigung des Mietverhältnisses anbelangt, so sollten Sie beim zuständigen Amtsgericht, Grundbuchamt, schriftlich einen unbeglaubigten Grundbuchauszug beantragen. Sie müssen der Behörde dafür ein 'berechtigtes Interesse' nachweisen. Das machen Sie, indem Sie dem schriftlichen Antrag eine Kopie des Briefes Ihrer ehemaligen Vermieterin, in dem sie den Immobilienverkauf ankündigt, beifügen und dem Amt erklären, dass Sie das Mietverhältnis kündigen möchten, aber nicht wüßten, wer Ihr derzeitiger Vertragspartner sei. Der Grundbuchauszug kostet ca. € 10,00 bis € 15.00.

Oder gehen Sie persönlich hin, legen den Brief Ihrer ehemaligen Vermieterin vor und schildern Sie Ihre Situation. Das hat den Vorteil, dass Sie die Auskunft sofort erhalten.

...zur Antwort
Diese Variante kam überhaupt ins Gespräch, da unser Gläubiger in D nicht auf den Verkauf einer Immobilie warten will und die Sache mit ganz vielen hässlichen Mitteln zu erschweren versucht. >

Haben Sie den Gläubiger zu lange vertröstet, ihm den Verkauf der Immobilie und Rückzahlung des Privatdarlehens mehrmals versprochen und Ihre Zusagen nicht eingehalten? Hat der Gläubiger deswegen eine Zwangsversteigerung beantragt? Egal. Wenn Ihre Pläne mit dem türkischen Darlehen legal sind und auch die Herkunft des türkischen Geldes rechtens ist, dann muss überhaupt kein Bargeld fließen. Bargeld gibt immer Anlass zu Verdächtigungen und häufig auch zu besonderen Prüfungen seitens der Behörden (siehe auch die anderen Antworten).

Noch ein Tipp: Die Übersetzung ins Deutsche sollte auf jeden Fall beglaubigt werden. Deutsche Behörden erkennen Übersetzungen nur dann an, wenn sie von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher/Übersetzer gefertigt wurden und die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten deutschen Textes von ihm durch den Beglaubigungsvermerk beurkundet ist.

...zur Antwort

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Ich frage mich vielmehr, ob der Fragesteller einen Dummen sucht, denn offenbar kennt er sich ziemlich gut im Zahlungsverkehr aus. Nach meinem Eindruck ist seine Begründung deshalb sehr fadenscheinig.

...zur Antwort

Ich sehe, dass sich die anderen beiden Antworten von der meinigen unterscheiden. Ich bin weder Steuer- noch ALG-Experte. Orientieren Sie sich deshalb besser an den Antworten der anderen Foristen. Ich bedanke mich bei den beiden, weil ich wieder etwas dazugelernt habe, das für mich persönlich zwar ohne Belang ist, das aber dennoch interessant ist - und ich meine das nicht ironisch, sondern ernst.

...zur Antwort

Es ist zwar kein Trost für Ihre missliche Situation, aber Hausrat und Möbel kann man einlagern lassen. Das ist ziemlich teuer. Vielleicht erklärt sich Ihr Vermieter bereit, die Kündigungsfrist um 1, 2 oder 3 Monate zu verlängern. Sie sollten die Angelegenheit aber schon jetzt mit Ihrem Vermieter klären und nicht bis zum 31. März warten. Im Gegenzug sollten Sie sich bereit erklären, die ihm möglicherweise durch Ihre Kündigung entstandenen Kosten zu erstatten.

...zur Antwort

1) Die Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie vom Arbeitgeber. Die meisten Arbeitgeber händigen sie im Januar aus. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, wann Sie damit rechnen können.

2) Ja.

3) Durch Sammeln und Vorlage aller Fahrscheine. Wenn die Arbeitsagentur Ihnen allerdings die Fahrtkosten erstattet hat (z.B. für Hin- und Rückfahrt zu einem Vorstellungsgespräch), können Sie sie steuerlich nicht mehr geltend machen.

4) Bei e-Mail-Bewerbungen entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wenn Sie allerdings die Kosten für Fotokopien für die der Bewerbung beigefügten Ausbildungs-/Arbeitszeugnisse etc. meinen, dann sollten Sie sich von dem Copyshop, bei dem die Fotokopien gemacht wurden, eine Rechnung ausstellen lassen, idealerweise mit dem Hinweis, dass es sich um Bewerbungsunterlagen handelt. Beim Postversand Quittung der Post. Wenn die Arbeitsagentur oder das Finanzamt einen Nachweis über Ihre Bewerbungen benötigen, können Sie Kopien der e-Mails vorlegen.

5) Meines Wissens benötigen Sie "für jeden Kram" einen Beleg (Quittung, Rechnung, aus denen eindeutig hervorgeht, wofür Sie das Geld ausgegeben haben).

...zur Antwort

Es gibt einen kommunalen Gutachterausschuss für Grundstückswerte:

https://www.moers.de/C1257221003F2394/html/6C9D3450E8446A1AC125727200312161?opendocument

Dort können Sie anhand der Anschrift/Flurkartendaten das Grundstück suchen und den Wert online selbst und kostenlos ermitteln.

Weitere Informationen über den Grundstücksmarkt erhalten Sie, wenn Sie bei Google "Grundstückspreise in Moers" eingeben.

...zur Antwort

Wichtig ist doch zunächst der Erhalt der GbR, denn immerhin bietet sie die Existenzgrundlage für die Gesellschafter. Deswegen müssen entsprechende Finanzmittel für ein Überleben der GbR auf dem Firmenkonto bleiben. Die Gesellschafter kommen erst an 2. Stelle (oder sollten sie). Häufig ist es schwierig, die finanziellen Bedürfnisse der GbR und diejenigen der Gesellschafter unter einen Hut zu bringen, so dass alle von dem zur Verfügung stehenden Geld leben können.

Als Unternehmer muss man abwägen, was einem wichtiger ist: Der Erhalt der Existenz in Form der GbR oder der private finanzielle Eigenbedarf. Ein längerfristig denkender Unternehmer sichert zuerst seine Existenz und baut sie aus, damit er später die Früchte ernten kann. Unternehmertum kann auch (besonders in den Anfangsjahren oder wenn der Gewinn zu gering ist) Verzicht auf privater Ebene und Arbeitseinsatz weit über das 'Normale' hinaus bedeuten. Das sollte man wissen, wenn man sich selbständig macht.

...zur Antwort

Ich finde es toll, dass Sie schon initiativ tätig sind (eigenes Konto, Antrag auf Beratungshilfe etc). Wie Primus schon schrieb, sollten Sie über ein Frauenhaus nachdenken, wenn möglicherweise Gewalt im Spiel ist. Ich würde auch empfehlen, das Jungendamt einzuschalten, um das Kind vor dem Vater zu schützen. Das kann auch später beim Sorgerecht wichtig werden, wenn Vorgänge beim Jugendamt aktenkundig sind. Ansonsten - wie schon alle anderen schrieben - so schnell wie möglich zum Anwalt gehen.

...zur Antwort

Selbst eine kleine Wohnung für ca. € 100.000 in akzeptabler Lage erscheint mir unwahrscheinlich. Es sei denn, sie ist grundsanierungsbedürftig (z.B. Bad, Küche usw). Das bedeutet einen höheren Kapitaleinsatz, als von Ihnen bisher geplant. Wie schon die anderen Foristen/innen vor mir schrieben, ist der Standort äußerst wichtig. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass die Wohnung in der spezifischen Lage vermietbar und mindestens zum Anschaffungspreis wiederverkäuflich ist, damit Sie keinen Verlust erleiden. Vermietbar heisst für Sie, dass Sie mit der Miete alle Kosten decken können und eventuell einen (kleinen?) Gewinn erzielen. Für Kalkulationszwecke sollten Sie auf jeden Fall die ortsübliche Vergleichsmiete recherchieren und zugrunde legen. In Großstädten gilt ein Mietspiegel für die Gegend, den Sie beim Mieterverein einsehen können. In Dörfern/Kleinstädten können Sie sich an Zeitungsinseraten/im Internet oder bei Immobilienmaklern kundig machen.

...zur Antwort

Ohne Moralapostel sein zu wollen, bin ich der festen Überzeugung, dass das Leben nicht ausschließlich aus Kapital und Dax besteht, sondern auch aus Bereichen, die mit Geld nichts zu tun haben. Es gibt ein Leben neben dem oberflächlichen Dax und Geld. Letzeres beruhigt zwar, aber bekanntermaßen macht es nicht (immer) glücklich und mit Geld lässt sich nicht alles erkaufen. Manchmal lohnt es sich, sich neben dem Geld auch auf Anderes zu besinnen - und das nicht nur zu Weihnachten. An der Abstimmung möchte ich deshalb nicht teilnehmen.

In diesem Sinne wünsche auch ich allen Foristen/innen besinnliche Feiertage! :-)

...zur Antwort

Vielleicht hilft Ihnen dieser Link:

http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/nach-auslandsrueckkehr.html

...zur Antwort

Nein, es geht die deutschen Banken nichts an, welchen Kredit Sie wo aufnehmen (Ausnahme siehe wfwbinder, Punkt 2). Sollten Sie eine Immobilienfinanzierung planen, wird das Darlehen allerdings ins deutsche Grundbuch eingetragen, aber das ist für deutsche Banken irrelevant, wenn Sie die Immobilie nicht neu bzw. zusätzlich in Deutschland beleihen wollen.

...zur Antwort

Ich kenne mich mit dem Sachverhalt zu wenig aus, um qualifiziert zu antworten. Aber wenn ich lese, dass sowohl eine polnische als auch eine deutsche Agentur dazwischenhängen, dann überkommt mich das Gefühl, dass die Agenturen mehr verdienen als die den Job ausführende Pflegekraft. Ich habe auch von Tricksereien in diesem Bereich gelesen. Je mehr Agenturen involviert sind, desto höher also der Preis, den der Gepflegte zu zahlen hat. Ich würde versuchen, direkt mit der Pflegekraft einen Vertrag zu schließen. Davon profitieren beide. Die Pflegekraft erhält ein höheres Gehalt, ist also motiviert, und der Patient bezahlt weniger bzw. einen angemessenen und den deutschen Gesetzen entsprechenden Lohn.

...zur Antwort

Offenbar haben vorweihnachtliche Genüsse wie Nüsse Sie dazu inspiriert, genüsslich an die von "Dominüssen" mit Genuss auszuführenden DomiNus(s)-Aufgaben zu denken. Es soll auch 'Kopfnüsse' geben, die bekanntlich das Denkvermögen, insbesondere bei "Dominüssen", genüsslich erhöhen könnten (Konjunktiv!).

Am Anfang eines neuen Gewerbes steht die richtige Berufsbezeichnung: "Dominüsse" sind Domini.

...zur Antwort