Schreiben Sie der Bank einen Brief, bitten Sie um Schließung des Kontos und Überweisung etwaiger Guthaben auf Ihr deutsches Konto. Nicht vergessen: Deutsche Bankverbindung angeben. Die kanadische Bank wird den Auftrag ausführen. Sicherheitshalber (obwohl vermutlich nicht erforderlich) können sie eine (beglaubigte) Reisepaßkopie beifügen. Keine Bank kann und wird erwarten, dass Sie dort persönlich vorstellig werden.

Alternativ rufen Sie die Bankfiliale an und fragen dort nach, welches Prozedere erwünscht ist. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihren Brief an eine bestimmte Person (Gesprächspartner) adressieren und Sie sich auf das Telefonat berufen können.

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Lieber 4 Tage privat zahlen, als unversichert in den Skiurlaub zu fahren. Denken Sie nur an einen komplizierten Beinbruch mit anschließender Operation, Rehamaßnahmen usw. oder an den Skiunfall von Michael Schumacher. Dann relativieren sich schon die Kosten für nur 4 Tage Krankenversicherung.

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Ist der Überweisungsbetrag zufällig die Präme für die Gebäudeversicherung, die Sie in ihrer vorherigen Frage erwähnten? Aber egal.

Eine Straftat könnte eventuell dann vorliegen, wenn Ihr Miterbe sich persönlich bereichert und der Überweisungsbetrag zweckentfremdet verwendet wurde. Dies kann aber hier ohne genauere Angaben nicht beantwortet werden. Ich sehe eher zivilrechtliche Ansprüche an den Miterben und hauptsächlich an die Bank. Wußte der Miterbe eigentlich, dass ihm die Unterschriftsvollmacht entzogen wurde? Von der Bank wird er darüber nämlich nicht informiert. Es kann also durchaus der Fall sein, dass er im guten Glauben auf seine Unterschriftsvollmacht eine Überweisung für die Erbengemeinschaft getätigt hat (z.B. Bezahlung der Versicherungsprämie).

Immer sofort an Straftaten zu denken, halte ich für etwas überzogen. Zwist zwischen Erben in einer Erbengemeinschaft kommen häufig vor und werden normalerweise vor Zivilgerichten ausgefochten.

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