Das kann man so pauschal nicht sagen HHEugenBauer, Du solltest die Bedingungen Deiner Restschuldversicherung genau nachlesen, da steht bestimmt drinnen, wie das mit der Arbeitslosigkeit ist.

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Wenn Du bisher immer gesetzlich versichert warst, dann wirst Du auch in der Rente gesetzlich versichert bleiben. Man kann ja eine private Zusatzversicherung abschließen, zum Beispiel für ein Einbettzimmer im Krankenhaus oder Chefarztbehandlung, aber ich fürchte, wenn Du schon Rentner bist, würde das sehr teuer werden, denn die verlangen die Beiträge nach dem Alter und dem Gesundheitszustand.

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Wenn die Praktikantin Gehalt bekommt, dann ist sie mit Abgaben versichert, sie zahlt dann selber Krankenversicherung. Bekommt sie kein Geld, dann wird sie weiterhin über die Eltern in der Familienversicherung versichert sein.

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Beim Kindergeld ab 18 Jahre gelten Einkommensgrenzen, so um die 8000 Euro im Jahr - liegst Du mit Deinen Model-Auskünften darüber, dann klappts mit dem Kindergeld nicht, und Achtung: Du mußt der Kindergeldkasse Bescheid geben.

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Das geht heutzutage nur mit den Eltern des Kindes und wenn man die Ausweise mitbringt. Meine Eltern haben das kürzlich auch für ihre Enkel machen wollen, da ging leider - ohne die Eltern - gar nix am Bankschalter.

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Bei mir ist es so, daß ich nur Kontoauszüge zugeschickt bekomme, wenn ich sie in einem bestimmten Zeitraum NICHT vom Kontoauszugsdrucker hole. Damit eben nicht zu viele ungedruckt bleiben, bekomme ich dann eine Kuvert mit Auszügen und muß dann das Porto bezahlen. Aber wenn ich regelmäßig die Auszüge drucken lasse, dann gibts kein Problem.

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Denke nicht, daß das Finanzamt im Steuerjahr einen Unterschied macht, ob Du Student warst oder später im Jahr normal angestellt. Deshalb fürchte ich, daß Du nicht die ganzen Steuern rausbekommst für die Studentenzeit. Es wird sicher das Jahreseinkommen zählen. Aber Du kannst sicher Anfang nächsten Jahres einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.

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Na ja, ich weiß nicht recht, in der Obstabteilung kann der Boden schon mal verschmutzt sein, und da kann man schon mal ausrutschen. Ich würde sagen, das ist allgemeines Lebensrisiko. Aber natürlich kannst Du versuchen den Supermarkt zu verklagen. Vielleicht zahlen sie auch aus Kulanzgründen etwas.

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Der Chef könnte seine Kinder schon besser bezahlen, denke aber, daß er sich das wohl überlegt, denn der soziale Friede im Betrieb sollte schon gewahrt werden. Regeln wie das Jugendschutzgesetz oder das Beschäftigungsverbot von Wöchnerinnen, werden wohl immer gelten.

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Wie gefährlich ein Autokauf aus privater Hand ist, hängt sehr davon ab, wie sich der Käufer mit Autos auskennt, ist er erfahren und hat Ahnung von Autos, dann dürfte das Problem nicht so groß sein. Ist der Käufer aber unbedarft, ist er vielleicht beinm Händler besseraufgehoben, da man bei einer Kfz-Firma eine Garantie auf das Auto bekommt.

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Bin jetzt kein Berliner, aber ich bin sicher, daß die Berliner Sparkasse (so wie bei uns im Ort auch) sicher für Auszubildende kostenlose Giro-Konten anbieten. Ruf doch einfach mal an oder geh dort vorbei.

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So was ist mir auch schon mal passiert, mir hat damals die Versicherung, da ich noch eine Teilkasko-Absicherung hatte, nur den Zeitwert ersetzt, das ist immer die Obergrenze die gilt.

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Ich denke auch, Vertrag ist Vertrag, Du mußt sich eine bestimmt Frist einhalten. Ohne Fristeinhaltung geht es sicher nur im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Verpächter.

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Vererben geht wohl nicht gut, da Ihr nicht verwandt seid, außerdem denk ich daß dann die leiblichen Kinder rebellieren. Ich könnte mir einen Kauf auf Rentenbasis vorstellen. Vorher würde ich raten, daß Ihr mit den Kindern sprecht, damit die Sache geklärt ist. MAn kann sich auf einen Ratenbetrag einigen, mit dem die Frau gut leben kann.

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Du solltest die Frage in dem Antrag sehr genau lesen, wenn dort nur steht, ob Du Motorrad fährst, dann kannst ja mit "nein" antworten. Und wenn Du Dir dann in einem Jahr doch ein Motorrad kaufst, würde ich das der Versicherung melden.

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Ob es tatsächlich einen Anspruch gibt, daß man die Reisekosten im Vornherein erstattet bekommt, wird in den jeweiligen Reiseregelungen stehen, die im Betrieb gelten. Ich kenne es teilweise so, daß bei größeren und teureren Reise die Firma eine Kreditkarte mitgibt, so daß man nicht das eigene Geld vorschießen muß. Wobei ich nicht raten würde, das groß zu thematisieren, wenn man z. B. nicht 100 oder 200 Euro auslegen kann, wirft das kein gutes Licht auf die eigene Finanzen.

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Selbständige Freundin von mir hat jedenfalls auch Elterngeld bekommen, sie mußte Ihr Einkommen vom Vorjahr nachweisen, daraus wurde die Elterngeldhöhe berechnet. So konnte sie auch als Unternehmerin kürzer treten, da sie zum großen Teil finanziell abgesichert war. Kindergeld bekommt sie eh, das bekommt auch jeder, da gibts keine Einkommensgrenze (bei den Eltern).

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