Zwischen Abi und Uni - arbeitslos melden?
Ich habe grad mein Abi gemacht (Zeugnis am 18.06 bekommen) und möchte mein Studium am Wintersemester dieses Jahres anfangen (Anfang 17.10). Zwischendurch werde ich keine Tätigkeit ausüben. Nun haben einige gesagt, dass ich mich in so einem Fall arbeitslos melden soll, weil ich sonst dadurch später weniger Rente kriege. Stimmt das?
4 Antworten
Hallo,
du musst dich nur dann arbeitslos melden, wenn bis zum Beginn des Studiums mehr als vier Monate liegen.
Da das bei dir jetzt leider ein Tag mehr ist, würde ich dann doch sicherheitshalber mal direkt bei der Agentur für Arbeit anrufen.
Viele Grüße
Michael
Zur korrekten Antwort von Michael nur noch ein Hinweis. Dein Studium dürfte, wie allgemein üblich am 01.10. beginnen, weil dann Semesterbeginn ist. Wann die erste Vorlesung ist, ist dabei irrelevant.
Du kannst musst dich aber nicht beim Arbeitsamt melden. Sollte es 4 Monate übersteigen musst du dich zwingend melden. Du bist also in der Gruppe in der du dir das aussuchen kannst. Nachteile könnten dir entstehen, allerdings trifft das dann wohl auf 98% aller Studies zu
Schwachsinn. Hab ich auch nicht gemacht. Ist ja der normale Bildungsweg, früher kannst du an der Uni ja nicht anfangen. Diese 3 Monate machen nichts in der Rente aus. Genieß die Zeit^^
Deine Antwort ist aber auch nicht ganz richtig!
Erst bei mehr als vier Monaten muss man sich arbeitslos melden.
Gruß Michael
Bei der in Deutschland herrschenden Bürokratie würde ich "auf Nummer sicher" gehen, und mich arbeitslos melden!
Anm.. Damit ist dieser Thread für mich erledigt.
Leider ist nur Dein allerletzter Satz richtig :((
Da zwischen Schule und Studium mehrere Monate liegen, ist eine Arbeitslosmeldung dringend zu empfehlen, da ansonsten sehr wohl eine Lücke im Rentenkonto entsteht!