Will nicht mehr den erlernten Beruf ausüben. Arbeitsamt verlangt das.

5 Antworten

Die nehmen mich aber nicht auf

das muss ich jetzt mal hinterfragen. du hast deinen Job gekündigt, richtig? dann erhälst du eine dreimonatige Sperrzeit, weil du deine Arbeitslosigkeit aus eigenen freien Stücken herbei geführt hast. das ist generell so und hat nicht mit deiner Situation nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten zu wollen zu tun.

grundsätzlich stellt man bei Arbeitslosigkeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld. wenn man wie eben beschrieben, aus welchen Gründen auch immer, gesperrt ist, gibts erstmal kein Geld vom Amt, sondern erst nach Ablauf der Sperrzeit.

bezüglich der Krankenversicherung ist man idR im ersten Monat der Sperrzeit nicht durch das Arbeitsamt bei der Krankenkasse versichert, sondern erst ab dem 2 Monat oder nach 6 Wochen. die genauen Eckdaten entnimmt man aus dem Arbeitslosengeldbescheid.

liegt dir dieser schon vor?

was meinst du genau, dass sie dich nicht aufnehmen? aufnehmen in den Bestand der Arbeitslosen müssen sie dich. ob die nun wollen oder nicht.

Hallo,

es fehlen noch wichtige Infos:

  • ledig oder verheiratet?

  • wurde in den letzten 24 Monaten für mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt?

  • Bestand zuletzt eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

  • Wann endete die Berufstätigkeit genau?

Gruß

RHW

Sekt oder Selters. Willst du die Leistunge, dann musst du die Bedingungen beachten. Nur "Ich will aber nicht" sagen reicht schon lange nicht mehr.

willkommen im leben. der agentur für arbeit ist es oft egal, ob sie was darf oder nicht- sie machen es einfach.

du gibst dein jOB AUF und das Amt soll dann blechen?´? DIE ZAHLEN nicht dur diie KV entweder alles oder nichts

Also hast du einfach pech daran muss man vorher denken