Zweitwagen anmelden. Wer muss Halter sein?
Meine Tochter ist Halter ihres Autos.
Wenn ich dieses Fahrzeug als meinen Zweitwagen bei meiner Versicherung anmelden würde, müsste ich dann auch der Halter sein?
Will sagen, müsste ich beim Straßenverkehrsamt den Wagen auf meinen Namen umschreiben lassen, um es bei meiner Versicherung anzumelden?
2 Antworten
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein, die Aufgabe des Halters ist die Kfz-Steuer zu entrichten und ggf. Strafzetteln zu zahlen, mehr nicht.
Als 2. Auto kann das Auto auf dich versichert werden, es müssen aber die berechtigten Fahrer angegeben werden, also die Tochter, das wird die Versicherungsprämie erhöhen, aber man ist auf der sicheren Seite.
Man soll abwiegen, ob es doch längerfristig günstiger ist, dass die Tochter ihre eigene Autoversicherung abschliesst, hilfreich wäre ein Auto zu kaufen, welches günstig eingestuft wird, dafür gibt es Tabellen.
https://www.check24.de/kfz-versicherung/ratgeber/unterschied-halter-versicherungsnehmer/
Halter und Versicherungsnehmer eines Autos können unterschiedliche Personen sein.