Zwei Staatsbürgerschaften?

3 Antworten

Wenn du die algerische nicht bereits seit deiner Geburt hast, dann geht das nicht.

Gemäß §25 StAG verlierst du die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, sobald du, in dem Fall die algerische Staatsangehörigkeit beantragst.

Eine Ausnahme würde die Beibehaltungsgenehmigung darstellen, die du bei den deutschen Behörden vor deiner Einbürgerung in Algerien beantragen könntest. Dafür musst du aber nachweisen können, dass du beide Staatsangehörigkeiten unbedingt brauchst und auf keine der beiden verzichten kannst.

Es ist aber gut möglich, dass du beide Staatsangehörigkeiten bereits seit deiner Geburt hast und es nur nicht weisst. Da könnte dir das algerische Konsulat Klarheit verschaffen. In dem Fall kannst du auch beide Staatsangehörigkeiten dauerhaft behalten.

Die Frage ist : Welche Staatsangehörigkeit hat dein Vater (in Algerien geboren heißt ja noch nicht algerische Staatsangehörigkeit ;) ) Wenn er Algerier ist und noch nicht 18 dann kannst du dich im algerischen Konsulat erkundigen ob eine Doppelstaatlichkeit möglich wäre (aufgrund der Herkunft wäre es möglich, aber ich bin mir nicht sicher ob eine Doppelstaatlichkeit Algerien - Deutschland erlaubt ist)

Darling17 
Beitragsersteller
 08.06.2020, 22:56

Meine beste Freundin ist auch Algerien deutsch, ihr Vater ist Algeria ihre Mutter deutsche wie bei mir, aber sie hat ihren Pass direkt von der Geburt an bekommen da ging es noch ich weiß nicht wie es jetzt ist. Und ja mein Vater ist ein Algerier.

Dürfte eigentlich gehen. Allerdings sollte man bei männlichen Familienmitglieder beachten dass sie ggf. in Algerien Wehrdienstpflichtig werden.

Ich hab die Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch/Türkisch).Informiert habe ich mich direkt beim türkischen Konsulat.

Von daher mein Tipp: Wende dich an das algerische Konsulat, die können dir dort weiterhelfen.