Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftsiG werden auch frühere Arbeitgeber überprüft?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Vor kurzem habe ich mich als Luftsicherheitskontrollkraft beworben. Mein Problem ist das ich ein paar Lücken im Lebenslauf habe und deswegen etwas getrixt habe. Mein Freund war vor kurzem Selbständig und hat mir ein Arbeitszeugnis geschrieben und im Lebenslauf steht er als mein letzter Arbeitgeber, obwohl ich dort nie gearbeitet habe. Jetzt habe ich große Angst, dass es aufliegen könnte. Wir haben es sehr professionell gemacht, jedoch weiß ich nicht, wie genau ehemalige Arbeitgeber überprüft werden? Meint Ihr die Chancen sind hoch das ich aufliegen könnte? Ich möchte noch hinzufügen, dass es normalerweise nicht meine Art ist so vorzugehen, aber aus Verzweiflung und in der Hoffnung genommen zu werden es doch gemacht habe. Ich hoffe sehr Ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank, an alle die sich die Mühe machen meine Frage ernsthaft zu benatworten
3 Antworten
Ja, über kurz oder lang fliegt das auf - und dann darfst du wieder gehen...
nein, kommt nicht raus
sie rufen deinen freund an, er sagt, ja, er war hier und der beste
alles ist gut
nur wenn er jetzt nicht mehr dein freund ist, das wäre doof
ausfindig
weiß ich nicht, theoretisch immer, ich weiß nicht, wieviel aufwand die treiben
ein normaler chef tät es nicht
Auf der ersten Blick wird das wohl nicht heraus kommen.
Es könnte aber sein das du trotzdem auffliegst. Ich gehen mal davon aus das dein Freund dich weder bei der Sozialversicherung angemeldet hatte und auch keine Abgaben für dich bezahlt hat. Genauso wenig dürftest du Steuern für die Zeit bezahlt haben.
Wenn du Pech hast fällt deinem neuen Arbeitgeber das durch eine Zufall auf.
Aber er hat den laden schon zu gemacht. Können die ihn trotzdem auswendig machen?