Zuverdienst zum Trennungsunterhalt?
Hallo,
Mein Mann und ich leben seit 4 Monaten getrennt. Ich beziehe von ihm Trennungsunterhalt. Gern möchte ich mir durch einen Minijob Geld dazu verdienen. Inwieweit wird mir dieser Zuverdienst vom Unterhalt abgezogen?
4 Antworten
Besprich das doch mit deinem Anwalt. Der kann dir ganz genaue Auskunft geben.
sinnvoll wäre sich einen Vollzeitjob oder Teilzeitarbeit zu suchen, wenn das möglich ist, da dann jeder für seine finanzielle Situation selber sorgen muss
Vollzeit geht leider nicht, da ich mich um unsere kranke Pflegetochter allein kümmere
es ist andersrum
der unterhalt wird verringert
Es geht um den trennungsunterhalt
Hallo Cano64,
ob der Trennungsunterhalt gekürzt wird, hängt davon ab, ob dir zuzumuten ist, eigenes Geld zu verdienen. Betreust du z.B. ein Kleinkind, wäre dies nicht der Fall. Dann wird dein Nebenverdienst nicht angerechnet. Hast du schon vor oder während der Ehe Geld verdient, wird es angerechnet. Teils wird das Thema auch unter dem Aspekt "überobligatorischer Verdienst" beurteilt. Es kommt also sehr auf deine Situation an.
Vielleicht findest du hier weitere Hinweise (u.a. Ziffer 4.7.):
https://www.scheidung.de/trennungsunterhalt-berechnen.html
iurFRIEND®AG
Hier steht, wie Trennungsunterhalt berechnet wird:
Wie ich es verstehe, würde der Trennungsunterhalt dann um 4/7 deines Minijobgehalts gekürzt.