Zuständigkeit für das Namensschild Hallo, ich möchte gern wissen, wer für die Namensschilder am Briefkasten zuständig ist?
10 Antworten
das frage deinen Vermieter. wenn der Einheitliche Schilder haben will, lässt er sie anfertigen oder es kümmert sich der Hausmeister daurm. wenn es dem Vermieter egal ist, kannst du selber ein Schild am Briefkasten und an den Klingeln anbringen.
Grundsätzlich der Mieter, in einigen Mehrfamilienhäusern kümmert sich allerdings der Hausverwalter/Vermieter darum, um ein einheitliches Bild zu wahren.....
Grundsätzlich der Mieter,
wie kommst du drauf? Ich sehe da grundsätzlich den Vermieter in der Pflicht. Hierzulande ist das jedenfalls so.
Bei uns macht das die Hausverwaltung....
Damit es einheitlich aussieht....Und wenn das bei Dir nicht der Fall
sein sollte ...teuer kommt es auch nicht.
Kannst ja mal mit dem VM drüber reden.VG pw(-:
Für die einheitliche Beschriftung der Briefkästen wie auch des Klingelschildes ist der Vermieter zuständig, sowohl zum Mietbeginn wie auch zum Mietende. Beides ist mitvermietet. Da kann nicht jeder kleben wie er lustig ist. Macht's der V. nicht, ihn dazu schriftlich mit Frist auffordern. Erst nach fruchtlosem Ablauf dürftest du selbst das tun.
Der Briefkasten zählt mit zur Mietsache. Folglich bist Du bei einem Auszug für die Entfernung des Namenschildes mMn verantwortlich.
Hier ein Urteil, wird besonders auf unten auf Seite 10 und oben auf Seite 11 interessant:
Danke dir!
Steht das irgendwo im BGB oder ist das "normaler Menschenverstand"?