Namensschilder Regeln?
Gibt es im Mietrecht (oder woanders) auch Regeln, wie ein Namensschild aus zu sehen hat? Mein Namensschild ist in Farbe und Material identisch mit den anderen Namensschildern des Hauses. Der einzige Unterschied ist der, dass ich meinen Namen in Großbuchstaben gedruckt habe. Statt wie die anderen Schilder wo der erste Buchstabe gross ist und die folgenden klein, ist bei mir alles groß geschrieben.
Ein Eigentümer des Hauses regt sich darüber nun auf. Ehrlich gesagt fällt es nicht mal auf! Mein Wohnungseigentümer sieht dafür auch keinen Handlungsbedarf und findet es so ok wie sie sind!
Gibt es tatsächlich Gesetze oder Regeln für so etwas? Muss ich die Schilder erneuern lassen? Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
4 Antworten
Verweise den Nachbarn auf den Eigentümer deiner Wohnung, also auf deinen Vermieter und bitte darum, dass das die Eigentümer untereinander klären sollen. Denn der Nachbar hat dir dazu keine Vorschriften zu machen in dem Punkt. Allenfalls dein Vermieter könnte dir etwas vorgeben dazu, aber der sieht keine Notwendigkeit, also ist die Sache für dich erledigt.
Vielen Dank für eure Antworten.
Der Vermieter hat sich informiert. Er müsste auf so ein Kindergarten Firlefanz nicht reagieren, aber um der lieben Frieden Willen lässt er jetzt die Schilder auf seine Kosten erneuern.
Mal sehen was als nächstes kommt. War ja nicht das erste Mal dass denen was nicht passt. Es gibt halt Menschen die haben Langeweile und legen sich mit jedem aus dem Haus an.
Lass das doch die Eigentümer untereinander klären. Kann sein, dass in einer Eigentümerverordnung drin steht, dass die Schilder einheitlich zu sein haben. Aber das kann dir dein Vermieter sicher dann sagen, wenn er das nachgeschaut hat. Ich würde erst mal gar nichts ändern. Es sei denn, du willst Streit mit dem anderen Eigentümer grundsätzlich aus dem Weg gehen. Dann könntest du das Schild natürlich netterweise "anpassen". (so ein Kindergarten seitens des anderen Eigentümers, sich deswegen zu beschweren. Da gibt es sicher wichtigeres).
Sagen wir mal so der Vermieter hat zwar das Recht das auch außerhalb der Wohnung eine gewisse Ordnung herrscht aber grundsätzlich hast du ein einer Wohnung innerhalb deiner Rechte und im üblichen Rahmen das Recht dich frei zu entfalten. Das geht schon beim Namensschild los.
Ach es geht um andere Eigentümer. Da gibt es dann eine Teilungsvereinbarung wo so ein Quark alles drin steht. Ist das ganze nicht explizit aufgeführt kannst du dein Schild im üblichen Rahmen gestalten wie du willst.