Zusammenziehen und nicht ummelden
Ich und mein Freund wollen bald zusammenziehen.. Erstmal auf probe!
Solange ich auf ''Probe'' mit ihm wohne, möchte ich mich NOCH nicht ummelden. Also ich möchte noch zu Hause angemeldet bleiben. Geht das? Welche Strafe würde ich kriegen, wenn das raus kommt? Wird sowas überhaupt rauskommen?
Wir beide gehen Arbeiten, d.h wir kriegen keine Stütze vom Amt. Also begehen wir auch kein betrug oder sowas in der Art, was ja immer wieder vorkommt. Nur so mal vorweg :)
13 Antworten
Naja, du musst bedenken, dass dann auch deine ganze Post usw. an deine alte Adresse kommt. Da wäre ummelden doch viel praktischer. Umgemeldet ist man ja schnell und wieder zurück gemeldet auch. Würd ich mir gut überlegen.
vlg. :)
Was heißt auf Probe?
Mietet Dein Freund die Wohnung allein oder Ihr beide gemeinsam?
Das währe relevant falls das mit der "Probe" nicht klappt und Du wieder zurück ins Hotel Mama willst.
Was wäre so schlimm daran sich umzumelden?
Wenns nicht klappt meldest Du halt wieder unter Mamas Adresse an/um.
Wenn du mit einem Hauptwohnsitz gemeldet bist, kann dir nichts geschehen. Nur wenn du denien wohnsitz länger als 3 Monate änderst bist du zur Meldung verpflichtet. Es geht hauptsächlich um eine ladungsfähige Anschrift. wenn du bei deinem Freund wohnst und nicht gemeldet bist, kannst du dich bei offiziellen Schreiben nicht herausreden du hättsest es nicht bekommen.
Du kannst 3 Monate ohne Ummeldung deinen Aufenthalt woanders hin verlegen, aber wenn keiner was sagt, wirds auch keiner merken, wenn es länger geht...
eigentlich muss man sich innerhalb von 3 monaten ummelden.
sowas kommt eigentlich nur raus wenn man z.b. ein auto hat und selber am neuen wohnort gemeldet ist aber das auto nicht ummeldet und von der polizei angehalten wird. die kontrollieren dann die eintragung auf deinem perso und vergleichen die mit der meldeadresse des autos... passt das nicht und es ist schon länger als 3 monate so kostets 15 euro...
aber nur weil du dich nicht ummeldest kann dir eigentlich keiner was... vor allem wenn die letzte adresse z.b. die eltern waren und nach ablauf eines etwaigen nachsendeantrags die briefe nicht mit unbekannt verzogen zurückgehen.
eigentlich muss man sich innerhalb von 3 monaten ummelden.
Innerhalb von 7 - 10 Werktagen nach Umzug.