Zum BEcker Brötchen holen
Guten Abend,
ich 18 und in der Ausbildung, musste heute zwei mal zu unserem Bäcker Brötchen hole. Dies geschah während meiner Arbeitszeit, immer ca 20-30 min vor der Pause, damit es in der Pause da ist. Mein Ausbilder gab mir Geld und ich musste die Brötchen holen (inkl. Beleg) Nun ist der Bäcker ca 6 min Fußmarsch von der Arbeit weg. Ich war also insgesamt ca. 1 h weg und wurde dafür bezahlt. Ich bin auch bei der Feuerwehr und darf in meiner Ausbildung nicht mit auf Einsätze die während meiner Arbeitszeit sind. Nun hab ich mich auf dem Weg vom Bäcker zur Abreit gefragt, weil mein Ausbilder gesagt hat: Pass auf und lass dich nicht überfahren, was also währe, wenn jetzt ein Auto irgendwo gegen fährt oder eine Person erste Hilfe braucht. Was also mache ich, mein Chef wusste von nix und als normaler Bundesbürger ist man ja verpflichtet zu Helfen, als Feuerwehrmann sogar noch eher Trifft also beides auf mich zu.
Währe was passiert hätte ich helfen müssen oder nicht, weil ich ja eigentlich nicht hätte da sein dürfen oder währe gar da gewesen.
Bitte nur antworten, wenn ihr es wirklich wisst und nicht sowas wie : ,,Glaube schon'' oder ,, Sicher musst du helfen'' damit ist keinem geholfen.
Danke schon mal im Voraus.
9 Antworten
solange du im auftrag deines ausbilders handelst, stehst du auch auf solchen exkursen außerhalb deines ausbildungsortes unter dem schutz der gesetzlichen unfallversicherung.
andererseiis ist jeder bürger verpflichtet, in notfällen oder bei unfällen erste hilfe zu leisten. da du noch in der ausbildung bist, wird von dir ggf. nicht mehr verlangt als von jedem anderen menschen auch. du könntest dir aber "lorbeeren" verdienen, falls du mal zufällig als ersthelfer tätig wirst und ggf. frisch erlerntes erfolgreich in die tat umsetzen kannst.
Ein Einsatz mit der Feuerwehr ist eine ganz andere Geschichte, als Brötchen für die Arbeit zu kaufen.
Einsatz ist nicht deine Arbeit. Wenn Chef sagt "hohl Brötchen" ist das in dem Moment deine Aufgabe und er muss das bezahlen.
Wenn nun etwas auf dem Weg zum Bäcker passiert, musst du erste Hilfe leisten. Arbeitszeit hin oder her. Wie du selbst gesagt hast, gehört es zu deiner Pflicht als Bürger. Das muss dann auch dein Chef hinnehmen.
Hol* :D
Hallo,
ja, du musst (und darfst) auch in so einer Situation Erste Hilfe leisten. Wenn es auf dem Weg zum Bäcker direkt vor deiner Nase passiert, dann bist du nach StGB Paragraph 323c (unterlassene Hilfeleistung) dazu verpflichtet - außer du hast wichtige andere Pflichten - und Brötchen holen zählt da nicht dazu.
Dein Ausbilder hätte dich nicht losschicken dürfen, passiert dir dabei etwas wird er mitverantwortlich gemacht. Wenn du Hilfe leisten mußt, dann tu das. Es ist deine Pflicht egal ob du da sein darst oder nicht. Letztlich ist es das Problem deines Ausbilders, denn wie schon gesagt, er darf dich nicht zum Brötchen holen schicken.
Ja du musst Hilfe leisten. Da steht das Gesetz über dem Ausbilder. Viel interessanter finde ich jetzt die versicherungsrechtliche Frage wenn dir bei Brötchenholen was passiert. Da dies wahrscheinlich nicht in deiner Arbeitsplatzbeschreibung steht bist du zumindest über die Berufsgenossenschaft nicht versichert. Da du aber während der Arbeitszeit einen Unfall hattest wird deine Krankenversicherung hier auch nicht zahlen (wollen). Dein Ausbilder weiß das und sagt deshalb, du sollest aufpassen dass dir nichts passiert.
Davon ab 6 Minuten Fußweg hin und zurück sind 12 Minuten. Max. 10 Minuten einkaufen 22 Minuten. Warum bist du ne Stunde weg?