Zuhause rausgeflogen - Schule fertig machen - Geld

8 Antworten

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deine eltern sind verpflichtet dich zu unterstützen. entweder sie bezahlen die wohnung (ggf. anteilig) oder nehmen dich wieder daheim auf. soweit ich weiß hat man allerdings auch als schüler anrecht auf ALG II. dies greift aber bloß wenn deine eltern finanziell nicht in der lage sind dich zu unterstützen. das funktioniert nicht wenn sie einfach nicht wollen. Kindergeld steht dir bis zum 25 LJ zu. wenn du nicht mehr zuHAuse wohnst dann müssen das deine eltern zur verfügung stellen. wenn du BEDÜRFTIG bist...

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Beitragsersteller
 28.03.2010, 20:01

Aber wenn man das Kindergeld bekommt - das reicht doch niemals für Lebensunterhalt und Wohnung oder?

Mehli85  28.03.2010, 20:04
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nö, deine eltern müssen für deine miete und lebensunterhalt aufkommen wenn sie können. du bekommst ja schon probleme allein eine wohnung zu finden, ohne einkommen / arbeit. das wird ohne bürgschaft von oma oder mutti eng.

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Beitragsersteller
 28.03.2010, 20:06
@Mehli85

Also sind die Eltern auch mit 18 "verpflichtet" Unterhalt zu zahlen, wenn man sich in Ausbildung oder Schule befindet?

Mehli85  28.03.2010, 20:12
@Gegengift

doch anders hab mich grad mal gebildet: antrag auf schüler-bafög stellen, wenn du welches bekommst dann ist gut, wenn deine eltern zuviel verdienen und dein antrag deshalb abgelehnt wird, dann sind sie verpflichtet dich solange zu unterstützen wie du auch bafög bekommen würdest. also im regelfall bis zu deinem abschluss

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Beitragsersteller
 28.03.2010, 20:13
@Mehli85

OK - danke für deine Hilfe.

Zuerst sind Deine Eltern unterhaltspflichtig, insbesondere, wenn sie Dich grundlos rausgeworfen haben.

Wenn sie nicht zahlen können, kannst Du Bafög beantragen.

Du kannst einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen. Wenn Du nicht zu Hause wohnst und Deine Eltern keinen Unterhalt zahlen, bekommst Du Dein Kindergeld dann selbst.

Du kannst (und solltest in Notlage) beim Jugendamt vorsprechen. Die sind während der Ausbildung auch mit 18 noch zuständig. Insbesondere vermitteln sie Dir einen Platz im betreuten Wohnen oder strecken Unterhalt der Eltern vor, wenn sonst ein Abbruch der Ausbildung droht.

Möglicherweise kannst Du bei der Arge einen Antrag auf Zuschuss zu ungedeckten Wohnkosten stellen - das dürfte aber schwer sein, durchzubekommen.

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Beitragsersteller
 31.03.2010, 11:31

Hervorragende Antwort. Vielen Dank für deine Mühe.

Kindergeldberechtigt sind leider nur deine Eltern. Den Antrag müssen deine Eltern stellen. Dies geht nur mit ihrer Unterschrift.

Du kannst es nur so machen, das deine Eltern, im Antrag deine Kontonummer angeben, damit das Kindergeld auf dein Konto geht. So läuft das bei mir auch.

Wie auch schon die anderen sagten, sind deine eltern dazu verpflichtet dich zu Hause auf zu nehmen. Da du laut Arge bis zum 25 Lebensjahr als kind gillst.

Sollten deine Eltern, wie gesagt, zuviel Einkommen haben, wirst du leider kein ALG2 bekommen.Was du höchstens versuchen kannst, ist, Wohngeld zu beantragen.Dies ist leider aber auch nicht viel was man da bekommt.Sind vielleicht 100€. Etwas mehr oder etwas weniger.

Wie gesagt, deine Eltern werden nicht drum herum kommen, dich zu unterstützen.

Auf was für eine Schule gehst du??? Frag im Sekreteriat mal nach, ob du Schüler-Bafög beantragen kannst.

Oder vielleicht hast du glück und kannst bei jemand anderem unter kommen. Vielleicht wenn du hast, bei einem großen Bruder oder Schwester die schon ne eigene wohnung haben. Oder couseng, Tante, etc.

Viel glück!!!!!!!!

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Beitragsersteller
 29.03.2010, 14:18

Vielen Dank für deine sehr gute und ausführliche Antwort. Es geht in dem Fall nicht um mich. Aber es wird helfen.

Nein - AGL2 bekommst Du kaum, sondern Deine Eltern müssen Dich noch unterstützen Aber die Form können sie wählen, hast also keinen Anspruch auf die Summe "X"

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Beitragsersteller
 28.03.2010, 19:59

Wie lange müssen einen die Eltern unterstützen..?

Midgarden  28.03.2010, 21:24
@Gegengift

Schwierige Frage - vor allem, weil Du fragst, was andere tun müssen, aber nicht sagst, was Du selber tun willst ;-) Deine Eltern würden ihrer Unterhaltspflicht genügen, wenn sie Dir ein Dach übern Kopf und Essen anbieten. Geht das mit dem "Dach" nicht, müssen sie Dir keine komplette Wohnung finanzieren, sondern minimal ein mäbliertes Zimmer und das Essenkö nnte auch in Form von Nahrungsmittel erbracht werden

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Beitragsersteller
 28.03.2010, 21:31
@Midgarden

Ich danke dir für deine Antwort. Es geht in dem Fall nicht um mich. Aber es interessiert mich auch sehr, da diese Frage so oder so ähnlich immer wieder auftaucht..

Steh morgen früh um 8 vor der Tür der für Dich zuständigen ARGE bzw. ggf. dem Jugendamt (die wissen in der Regel auch Bescheid) und lass Dich da beraten.
Solange du noch in Ausbildung bist, bekommst Du kindergeld und ggf. Hilfen zum Lebensunterhalt.
Viel erfolg, Muli

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Beitragsersteller
 28.03.2010, 20:00

Es geht nicht um mich. Aber danke.

Maultier  28.03.2010, 20:02
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Ok, gillt aber auch für andere. Sofend die Eltern über genug "Mittel" verfügen, müssen Sie evtl. auch Unterhaltszahlung leisten.

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Beitragsersteller
 28.03.2010, 20:04
@Maultier

Unterhaltszahlungen? Also Geld über das Kindergeld hinaus und auch noch mit 18?

Maultier  28.03.2010, 20:07
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solange die 1.Ausbildung andauert, meines Wissens nach ja

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Beitragsersteller
 28.03.2010, 20:13
@Maultier

OK. Vielen Dank.