zu wenig Geld für eigene Wohnung
Hallo,
nachfolgendes Interessiert mich einfach mal so, heißt das ist kein aktueller stand bei mir, aber ich bin heute abend im gespräch mit einem bekannten darauf mal gekommen und wollte einfach mal fragen wies da so aussieht.
Es geht um folgendes: angenommen man ist 26 Jahre alt, arbeitet als Teilzeitkraft und bekommt zu wenig Geld für eine eigene Wohnung. Zuhause kann man nicht mehr wohnen (ab 25 sind die Eltern ja auch nicht mehr unterhaltspflichtig), was tut man dann?
Wenn man nicht einfach schnell eine andere Ausbildung anfangen kann bzw. auch woanders keinen besser bezahlten Job findet.
Kann man dann Hartz 4 beantragen obwohl man nebenbei einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht um eine Wohnung bezahlen zu können?
Würde mich einfach mal interessieren, und vielleicht den ein oder anderen auch
Grüße jonny
7 Antworten
In diesem Fall kann man noch Wohngeld beantragen. Es gibt bestimmte Mindestsätze. Einfach mal zum Arbeitsamt gehen und nachfragen was da möglich ist. Sie können dort auch gleich berechnen, wieviel Dir zustehen würde. Es gibt viele, die so wenig verdienen, dass sie Wohngeld beantragen müssen. Eine andere Möglichkeit wäre einen Nebenjob anzunehmen, aber viele können es zeitlich mit dem Hauptberuf nicht vereinbaren. Der erste Schritt wäre einfach zur Arge zu gehen und nachfragen. Es gibt auch Fälle, wo man als Vollzeitkraft nicht genug verdient und da gibt es dann auch Zuschüsse. Gruß Rachel
Kann man dann Hartz 4 beantragen obwohl man nebenbei einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht um eine Wohnung bezahlen zu können?
Kann man. Arbeitslosigkeit ist keine Anspruchsvoraussetzung für H4, sondern - unter anderem - Hilfebedürftigkeit. Und hilfebedürftig kann man selbst mit einer Vollzeitstelle sein, wenn man zu einem Ausbeuterlohn arbeitet.
Dir stehen, wenn du alleine lebst, 364 EUR + Kosten einer angemessenen Unterkunft zu (welche kommunal extrem unterschiedlich sind).
Von deinem Netto-Einkommen darf bei der Leistungsbemessung zudem nicht alles berücksichtigt werden, sondern dir sind die Absetzbeträge des § 11 b SGB II zu gewähren.
Da heßt, wenn du 600 EUR netto erhältst, sind davon möglicherweise nur 330 EUR anrechnungsfähig.
Btw: eine generelle Unterhaltspflicht der Eltern bis zum 25. Lebensjahr existiert nicht!!!!!
Dann probiere es mit einer Wohngemeinschaft.
das halte ich für eine sehr gute Idee für den Absprung von zu Hause
wenn die Person wirklich einen Teilzeitjob hat, dann bekommt sie minimum um die 600 Euro raus... und mit 600 Euro müsste man sich im Normalfall eine sehr bescheidene Wohnung leisten können
ob man das dann möchte ist eine andere Sache -.-
Nicht Überall, bei uns in der Umgebung ist es schon pures glück eine Einzimmer Wohnung für 300Kalt zu bekommen. Eine bekannte wohnt zur zeit bei mir und sucht eine 1 - 2 Zimmer Wohnung. Letzeres war eine +30qm wohnung mit koch nieche und Balkon für 400warm plus strom plus stellplatz biste da auch auf 450 - 500€ Je nach dem. Das find ich schon echt dreist. Ohne Makler findet man so gesehen mal garnichts. Treffender Weise ist sie auch Teilzeit angestellte und bekommt so um die 630€ Netto raus und findet keine Wohnung. Gab auch schon vermieter wo erst ja gesagt haben und dann Nein weil sie sich die nicht leisten kann vom Netto lohn her (essen und co berechnet) Auch wenn sie aufstockungsgeld bekommen würde. Das wäre dem Vermieter zu unsicher. Sry aber grad wenn man Arbeiten geht muss man sich nicht mit allem zu frieden geben.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596982f074a601.php
Hartz IV: Aufstockenes ALG II oder Wohngeld?