Auspuff (LeoVince) sehr laut, Probezeit?
Hi, ich fahre eine Yamaha Yzf-r 125 mit leo vince auspuff, ich habe das Moped auch so gekauft. Mir kommt nur der Auspuff sehr laut und er "schießt" auch, wenn der Motor warm gefahren ist. Meine Frage ist jetzt, wenn die Polizei mich anhält kann ich eine Strafe bekommen, wenn der Polizei auffält, dass der Auspuff zu laut ist? (E-Nummer vorhanden, DB Killer drin)
6 Antworten
Hallo Kai,
ein Fahrzeug - egal, ob mit dem originalen Auspuff oder einem aus dem Zubehör - darf NIE lauter sein, als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Leider gibt es einige Auspuffanlagen aus dem Zubehör, die trotz EG-BE oder ABE lauter sind. Wie und warum die überhaupt die Zulassung bekommen haben, fragt man sich.
Wird man mit einem solchen angehalten, nutzen alle Prüfungen und Zulassungen nichts.
Zusätzlich müsstest du prüfen, ob der KAT noch vorhanden ist.
Ist die 125er zu laut oder hat keinen KAT erlischt die Betriebserlaubnis.
Das kostet 90 Euro Bußgeld, bei Vorsatz 180 Euro. Einen Punkt gibt es dafür nicht mehr, da "nur" die Umwelt, nicht aber die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Daher hat das auch keine Auswirkung auf deine Probezeit.
Ist deine 125er wirklich zu laut, kannst du Glück aber auch Pech haben.
Wenn du Glück hast und an motorradfahrerfreundliche Ordnungshüter gerätst, dann musst du nur in ordnungsgemäßem Zustand vorführen. Es kann auch passieren, dass man dir die Weiterfahrt untersagt.
Wenn du aber Pech hast und man dir konkret die erloschene Betriebserlaubnis vorwirft, dann wird das zu einer aufwendigen und teuren Angelegenheit.
Denn eine erloschene Betriebserlaubnis kann nicht einfach durch Herstellen des Originalzustands einfach mal so wieder "aktiviert" werden. Dann muss man in legalem Zustand zu einem Sachverständigen und es muss eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.
Viele Grüße
Michael
Bei schon 60 € sind 2 Jahre Probezeit Verlängerung fällig !
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
Das ist nicht einmal ein B-Verstoß.
Siehe im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" auf der Seite 224 (PDF Seite 274) unter der Tatbestandsnummer 319609.
Gruß Michael
https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
Auspuff zu laut = 90 € nur bei defekten Auspuff durchrostet zu laut, kostet das 20 €.
Und das ist hier nicht der Fall . Da wurde manipuliert das kostet 90 €.
Ist der Auspuff defekt, d.h. ohne willentliche Änderung verschlissen oder durchgerostet, kostet das nach altem (bis 30.4.2014) und neuem (ab 1.5.2014) Recht gemäß Nr. 219 des Bußgeldkatalogs 20 € und keine Punkte:
„219 – Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen (§ 49 Abs. 1 & § 69a Abs. 3 Nr. 17 StvZO) – 20 €, keine Punkte“
.214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €
214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“
http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkte-fuer-zu-lauten-auspuff-fehlenden-db-killer/
Nur der Auspuff hat keine Folgen in Bezug auf die Probezeit!
Das ist nicht einmal ein B-Verstoß.
Siehe im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" auf der Seite 224 (PDF Seite 274) unter der Tatbestandsnummer 319609.
Gruß Michael
http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_17102016_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4
im schlimmsten fall stillegung vor ort, da das moppedchen nicht mehr konform ist (trotz e-nummer und abe). dann wird ne wiedervorführung beim tüv nötig
danke, weisst du ob das irgendwelche auswirkungen auf meine probezeit hat?
eigentlich nicht. du hast ja keinen unfall gebaut
In dem Fall hat es keine Auswirkungen auf die Probezeit. Auch nicht bei einem Unfall, zumindest nicht auf Grund des Auspuffs.
Grundsätzlich muss man aber nicht unbedingt einen Unfall haben, damit ein Vergehen Auswirkungen auf die Probezeit hat.
Gruß Michael
Nein die können dir garnichts machen wenn du ne e nummer hast. Aber ich bedauere dein kat wurde auch ausgebaut dann ist er illegal waren glaub 80euro oder so ohne kat motorrad zu fahren (erlöschen der Betriebserlaubnis)
Solange der killer drin ist und er nh e Nummer hat bist du legal unterwegs.
Lg :)
Tja und das ist leider der große Trugschluss ;-)
Ein Fahrzeug darf nie lauter sein, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.
Leider gibt es einige Auspuffanlagen aus dem Zubehör, die trotz EG-BE oder ABE lauter sind. Wie und warum die überhaupt die Zulassung bekommen haben, fragt man sich.
Wird man damit angehalten, nutzen alle Prüfungen und Zulassungen nichts.
Im schlimmsten Fall kann einem das sogar mit dem Originalauspuff passieren, wenn der nach einigen Jahren auch ohne Manipulation aus irgendeinem Grund lauter ist als erlaubt.
Gruß Michael
Danke sehr für deine professionelle Antwort!