zollfreier Import aus Pakistan?

3 Antworten

Du besorgst Dir das Ursprungszeugnis und legst dieses zur Einfuhrzollabfertigung vor.

Die Einfuhr-Umsatzsteuer i.H.v. 19% musst Du natürlich trotzdem zahlen, aber das sollte ja klar sein.

Susann288 
Beitragsersteller
 27.04.2016, 14:46

Die EUSt ist mir klar. Das heißt ich brauche das Ursprungszeugnis Form A (certificate of origin müsste das Gleiche sein, oder?) und lege es dem Zoll bei.

Ausstellen muss es der Exporteur, oder??

Vielen Dank, mensch ihr habt ja richtig Ahnung;)

meini77  27.04.2016, 14:48
@Susann288

richtig - Du benötigst das COO / UZ im Original!

Hexe121967  27.04.2016, 14:55
@Susann288

das handelsrechtliche ursprungszeugnis (kurz UZ genannt) ist kein präferenzpapier. um zollfreiheit zu erlangen benötigst du das FormA

meini77  27.04.2016, 15:05
@Hexe121967

hm, evtl. habe ich da veraltetes Wissen: kommt es nicht ggf. auch auf den Wert an?

Im Zweifelsfall sollte Susann das, was ihr vorliegt, vorab dem Spediteur oder Zoll senden und nachfragen, ob dies ausreicht.

das ist vollkommen richtig was dein logistiker sagt.  man bekommt nur dann den präferenzzollsatz wenn man auch den entsprechenden präferenznachweis beim zoll vorlegen kann. nur weil du schöne augen hast verzichtet die EU nicht auf ihre einnahmen. im fall der aps (allgemeine zollpräferenzen) ist der vorgeschriebene präferenznachweis in der regel eben das Form A das der lieferant ausstellen kann (wenn den seine produkt wirklich den festgelegten ursprungsregeln des präferenzrechtes entspricht).

So, wir bereits geschrieben, sparst du dir den Zoll nur mit der Präferenz Form A,die der Versender dem Transport mit bei legt.
EuSt fällt trotzdem an,aber wenn du als Firma vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannste dir die auch wieder zurück holen.