Zoll bei Manga aus Japan?

3 Antworten

Waren der Warengruppe 1 sind Waren erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters des Anhangs I der Zollbefreiungsverordnung (Art. 42 Zollbefreiungsverordnung). Die Zollbefreiung für die Waren dieser Warengruppeerfolgt unabhängig von ihrem tatsächlichen Verwendungszweck und wird jedem gewährt.

Marlena1901 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 17:42

Danke, aber wie gesagt.. auf der Seite vom Zoll war ich auch schon. Da steht nämlich genau das, was du gerade geschrieben hast :) meine Frage war, was genau das bedeutet. Was bedeutet "Zollbefreiung" und wie verhält sich das Mangas gegenüber?

Ich hab die erstauflage vom letzten Naruto Band aus Japan gekauft und musste keinen Zoll bezahlen.

Soweit ich weiß gibt es gar keinen Zoll mehr zwischen Japan und Deutschland. Es wurde doch ein Freihandelsabkommen geschlossen.

Marlena1901 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 17:48

Echt? Okay, dann informiere ich mich da nochmal. Dankeschön :)