Zoll - Vernichtung auf Kosten des Inhabers der Entscheidung
Folgender Sachverhalt:
Ich habe über eBay Schuhe aus den USA bestellt. Diese wurden zunächst vom Zoll zurückgehalten. Im Karton war noch ein Nike iPod-Armband oder so ähnlich dabei als Zugabe. Nun stellte sich heraus, die Schuhe sind echt. Sie konnte ich abholen, nun zwei Monate später nach dem Anhalten der Ware bekam ich einen Brief, dass ich der Vernichtung (des Nike Artikels) auf Kosten des Inhabers der Entscheidung zugestimmt hätte (da ich nicht innerhalb von 10 Tagen nach Anhalten der Ware dem widersprochen hätte).
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
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Muss ich nicht zunächst einen Bescheid bekommen, sobald festgestellt wurde, dass der Artikel gefälscht ist und darauf müsste die Frist folgen? Sonst müsste ich ja jedes mal sofort nach Anhalten der Waren automatisch widersprechen, obwohl ich nichtmal weiß, ob die Artikel original sind oder nicht?
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Kommen nun Kosten auf mich zu? Und falls ja, muss ich diese überhaupt zahlen? Ich habe diese "gratis-Beigabe" (auch so auf der Rechnung vermerkt) nicht bestellt und hatte auch nichtmal Kenntnis, dass diese mit im Paket ist.
Danke :)
4 Antworten
Am besten rufst du beim Zollamt deines Vertrauens an, mit etwas Glück bekommst du jemand halbwegs kompetenten an die Strippe.
Sehr oft. Zum besseren Verständnis: Wenn ich jemanden dran habe der offensichtlich überhaupt nicht gewillt ist mir weiter zu helfen und nur pampige Antworten gibt dann ist dieser Jemand für mich nicht kompetent.
Meine Antwort war aber dennoch als Tipp gemeint dort anzurufen, nicht als Angriff auf alle Zoll-Mitarbeiter. Ich hatte auch schon oft kompetente und freundliche Mitarbeiter am Apparat bzw. habe vor Ort mit diesen zu tun gehabt. Menschen sind eben überall verschieden und haben auch nicht immer die gleiche Laune, beim Zollamt meines Vertrauens kommt es eben öfter vor dass schlechte Laune herrscht als bei anderen Ämtern in denen ich verkehre, daher der Kommentar. Wenn man ein Paket trotz korrekter Angaben beim Zoll abholen muss, dafür auch noch früher Feierabend machen muss, und dann noch unfreundlich behandelt wird, dann bleibt sowas eben im Gedächtnis.
Du hast leider von der Materie keine Ahnung - ABER schuld sind die immer die anderen...
Wende dich damit an den Zoll. die können dir Auskunft geben.,
Die Antwort ergibt sich aus den Bestimmungen des Markengesetzes. Unterrichtet wurdest Du ja schon vom Zoll, das die Sendung beschlagnahmt und dem Rechteinhaber zur Überprüfung vorgelegt wurde. Siehe hierzu §150
(4) Die Zustimmung zur Vernichtung gilt als erteilt, wenn der Anmelder, der Besitzer oder der Eigentümer der Waren einer Vernichtung nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen oder im Fall leicht verderblicher Waren innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 1 widerspricht. Auf diesen Umstand ist in der Unterrichtung nach Absatz 1 hinzuweisen.
(5) Die Vernichtung der Waren erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Rechtsinhabers.
Kosten von Seiten des Zolls werden Dir gegenüber nicht geltend gemacht. Das Verwaltungshandeln des Zoll ist kostenfrei. Bei Beschlagnahmen infolge des durch Nike beim Zoll gestellten Grenzbeschlagnahmeantrages kommt es häufig im Nachgang zu einer strafbewehrten Abmahnung durch die Rechtsvertreter von Nike. In dem vorliegenden Fall dürfte da für Dich nichts nachfolgen. Ggf. bekommt der Händler da noch Post...
Ich würde sagen da hat sich ein Polizist ein neues Paar Schuhe gegönnt :D
Das ist die schlechteste und falscheste Antwort die ich je hier gelesen habe!
Könnte aber wirklich sein: Der Polizist hat sich ins Zollamt geschlichen, das Nike Armband geklaut und dieses gegen ein Paar neue Schuhe eingetauscht.
:DDD
Wie oft hast Du schon beim Zollamt angerufen und keinen kompetenen dran gehabt?