Schuhe beim Zoll abholen oder lieber ablehnen (Plagiat) ?

bestellte Schuhe - (Nike, Zoll, Plagiat)

5 Antworten

Ich könnte jetzt hier keine Markenrechtsverletzung erkennen.

Für Waren, die per Post/Paketdienst aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschickt werden, sind folgende Abgaben zu entrichten:

- bis zu einem Warenwert von 22 EUR (bei Geschenken bis 45 EUR) gar nichts, wobei Abgaben unter 5 EUR nicht eingezogen werden.

- bis 150 EUR Warenwert nur die Einfuhr-Umsatzsteuer (19% - quasi die
Mehrwertsteuer, die Du beim Kauf in Deutschland auch zahlst)

- ab 150 EUR Warenwert ggf. zusätzlich Zölle. Diese sind abhängig von der Warenart und betragen meist 5-15%.

Ausschlaggebend für die Abgabenberechnung ist jeweils der Warenwert incl. Versandkosten.

Ist die Rechnung am Paket angebracht, übernimmt i.d.R. der
Paketdienst die Zollabfertigung für Dich. Die Abgaben zahlst Du dann dem
Zusteller.

Ist die Rechnung nicht am Paket angebracht, bekommst Du einen
Abholschein, auf dem steht, an welchem Zollamt die Sendung für Dich
hinterlegt wird. Dort gehst Du dann mit der Rechnung und dem
Zahlungsnachweis (Konto- oder Paypalauszug) hin.

In jeder größeren Stadt gibt's ein Binnenzollamt, so daß Du keinen weiten Weg haben wirst.

Am Zoll nimmst Du dann eine "mündliche Zollanmeldung" vor (die
natürlich auch schriftlich ist, aber die Zöllner helfen Dir dabei),
zahlst die Abgaben (bar oder per EC-Karte) und kannst das Paket gleich
mitnehmen.

Wenn die Schuhe mehr als 22 € bezahlt hast dann muss du nür die gebühr zahlen , wenn du wenig als 22 € dann, muss du fragen direkt an Zoll wieso du dort gehen muss. Wenn in die Schuhe kein Nike logo steht , ist auch kein fälschung . Ich kaufe auch manchmal bei Aliexpress, und oft auch mit zoll gebühr lohnt sich dort zu kaufen. Auf seite von Zoll , kannst du sehen wie viel zahlen muss.

Nimm sie ab und lies die Verbraucherbedingungen von Aliexpress, Plagiate sind das MEINER Meinung nach nicht

Warum kommen Dir denn erst jetzt Skrupel und nicht schon bei der Bestellung?

Das Problem bei Aliexpress...Du kannst Dir nie sicher sein, was der Zoll in Deinem Beisein da auspackt...

https://www.gutefrage.net/frage/nike-schuhe-aus-china-beim-zoll-einbehalten-abmahnung-vermeiden

...denn der Schuh könnte auch so aussehen :-)

http://fs5.directupload.net/images/151227/g4ocvb83.jpg

Was glaubst Du warum Fakedealer bei Aliexpress weder den Namen Nike noch die richtigen Nikelogos benutzen?

Der Seitenbetreiber würde sonst bis in die Steinzeit von den Nike Rechtsvertretern belangt werden.

Der Swoosh ist auf dem Foto verändert worden. Die Ähnlichkeit mit einem Nike Swoosh ist allerdings offensichtlich und da setzt dann auch das in Deutschland geltende Markengesetz an.

Auszug aus §143 (1)

...ein Zeichen in der Absicht benutzt, die Unterscheidungskraft oder die
Wertschätzung einer bekannten Marke auszunutzen oder zu beeinträchtigen
...

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html


Wenn der Zoll schreibt das du die abholen kannst, dann mach es, wenn das Plagiate währen, würdest du einen gaaanz anderes Schreiben bekommen.

Raoul Zanzara, UserMod Light  27.12.2015, 11:46

Falsch. Der Zoll schickt die Benachrichtung, weil der Fakedealer aus China die Sendung entweder als Geschenk oder den Wert der Sendung falsch angegeben hat.

Da der Zoll aber den Warenwert überprüfen muss, um fällige Abgaben festlegen zu können werden erst die Rechnungsunterlagen, die der Besteller beizubringen hat und dann der Inhalt der Sendung geprüft.

Und in dem Fall bedeutet das dann. Game over.

iawoiserden  27.12.2015, 11:53
@Raoul Zanzara, UserMod Light

Falsch, er hat ein Mitteilung bekommen, das er die Treter abholen kann, wenn er Probleme hätte, müsste er Irgendwelche Unterlagen (Rechnungen oder sonstiges) mitbringen.

Raoul Zanzara, UserMod Light  27.12.2015, 12:21
@iawoiserden

Postsendungen, die der Zoll geöffnet und überprüft hat werden zur Zustellung mit einem entsprechenden Vermerk auf der Sendung an den betreffenden Transportdienstleister übergeben.

http://s14.directupload.net/images/140425/qw3zbrqo.jpg

Das Zollamt kümmert sich um seine originären Aufgaben und ist nicht für die Zustellung von im EU-Ausland bestellten Waren zuständig.