Zerlegung und Verschmelzung Grundstück?
Hey Leute, bei einer Zerlegung und einer Verschmelzung von einem Grundstück, wenn es durch behördliche Maßnahmen erfolgt, wird nicht in die Eigentümerstellung es Grundstückseigentümers eingegriffen. Wenn die Behörde jetzt ein Grundstück zerlegt, weil ein Bauplatz geschaffen werden soll oder ähnliche, dann bebauen die dann mein Grundstück, weil es nichts an dem Bestand ändert. Wie soll ich das verstehen? Wenn etwas noch in meinem Eigentum ist, es aber von der Behörde bebaut werden kann, ist es doch nicht mehr meins. Oder können die mir das einfach abnehmen oder bekommt man dann ein Schadensersatz oder sowas? Wie läuft das?
3 Antworten
Denkbar wäre die zB, wenn du an einer Gemeindegrenze wohnst und zB ein Haus und daneben noch ein unbebautes Grundstück besitzt. Wenn die Gemeinde A sich mit Gemeinde B einigt hier die Gemeindegrenzen zu verschieben- kann eine Teilung erforderlich werden. Dann gehört dein Haus in Gemeinde A und dein Bauplatz in Gemeinde B.
Du schreibst von der Schaffung von Bauplatz. Situation ein Haus und noch 1000 qm landwirtschaftliche Fläche, Gemeinde beschließt einen Bebauungsplan oder ein Umlegungsverfahren - dann werden entlang des Umringes neue Flurstücke gebildet.
Ähnliches kann sein, wenn der landwirtschaftliche Teil in einem Flurbereinigungsgebiet liegt, die Bebauung aber nicht Teil des Verfahrens ist.
Beide Verfahren eröffnen den beantragenden Behörden im weiteren Verfahren auch in dein Eigentum einzugreifen, gegen Zahlung einer Entschädigung oder einer vergleichbaren Landabfindung. Im Zuge einer Einigung oder auf dem Rechtsweg.
Eigentlich wurde deinProblem doch schon klar beantwortet. Aus einem großen Flurstück entstehen kleinere Flurstücke, die offenbar zu Bauland erklärt worden sind. Ich würde einen Luftsprung über diese Wertsteigerung machen und nicht hadern wie du. Daraus entsteht ja nicht automatisch eine Baupflicht. Also warte ab, was die Gemeinde damit vorhat und überlege, ob du diese neuen Flurstücke behalten oder teuer verkaufen willst. Enteignen gegen Entschädigung geht nur bei hohem !öffentlichen Interesse, sofern auf friedlichem Weg keine Lösung gefunden wird. Aber eine Autobahn wird ja hier offensichtlich nicht geplant. Also keep cool!
Was? Das kann Grundsätzlich nur der Eigentümer der Grundstücke, und er muss Eigentümer von denen sein. Der Staat kann unter sehr hohen Vorraussetzungen auch Güter Enteignen. Das ist aber eine ganz andere Kiste.
Ja, das kann die Behörde. Die katastermäßige zerlegung ist etwas technisches. Das bedeutet nicht, dass dein Grundstück kleiner wird. Es umfasst dann halt mehr Flurstücke. Das bedeutet nicht, dass das Eigentum an den Flurstücken auf die Behörde übergeht. Oder die das bedauen dürfen. Das hat Vermessungstechnische Gründe.
Warum wird das dann gemacht, wenn sich nichts ändert. Das bleibt ja dann weiterhin mein Eigentum.
Die dürfen dann eh nichts darauf bauen oder ähnliches.
Die machen das aus vermessungstechnischen Gründen. Das ist allein eine Frage der Praktikabilität der Landvermessung.
Ja, soweit so gut aber was bringt genau bringt das? Sie können nichts mit dem Grund anfangen.
Ja, das wird mir zu zäh. Ich habe das Gefühl, dass bei dir die Grundlagen fehlen. Und bei null fange ich jetzt nicht an.
In meinem Buch für Immobilienwirtschaft steht was anderes.
Ich denke, du verstehst da etwas miss.
*Auch durch behördliche Maßnahmen sind Veränderungen im Zuschnitt des Grundstücks möglich. Die Zerlegung und Verschmelzung von Grundstücken stellen rein katastertechnische Maßnahmen dar, ohne die Eigentümerstellung des Grundstückseigentümers zu berühren. Bei der Zerlegung wird ein Flurstück in mehrere selbstständige Flurstücke aufgeteilt, wobei Gründe hierfür z. B. die Anpassung mehrerer Flurstücke an Veränderungen in der Bebauung und Unterteilung der Straßenzüge sein können. Die Verschmelzung bedeutet die Zusammenfassung mehrerer Flurstücke durch die Katasterbehörde, die örtlich zusammenhängen und ein Grundstück im Rechtssinne bilden."