Zap Hosting - Frist nach 3. Mahnung übersehen, was nun?
Also mein Freund hat nur knapp die Frist der 3. Mahnung übersehen und jetzt bezahlt. Er hat jetzt auch eine Kündigung beantragt nur wird er wahrscheinlich erst morgen oder so Bescheid bekommen.
Möchte gern wissen ob dieses Webinterface wirklich gerichtlich weitergeht oder ob das nur eine "Drohung" ist und ob das jetzt alles passen wird.
Vielleicht ist es jemanden ähnlich gegangen.
Danke für alle hilfreichen antworten :)
6 Antworten
Das ist nur eine Drohung, ich hatte die auch bekommen. Er hätte nicht einmal zahlen müssen. Eine Mahnung ist nur wirksam wenn sie per Post kommt. Per Mail ist sie nicht rechtskräftig. Ich hab die Mahnungen komplett ignoriert.
Wenn du schon irgend etwas behauptest dann Kopiere doch bitte gleich dazu woher du die Informationen hast, ja? Danke.
Wenn du schon irgend etwas behauptest dann Kopiere doch bitte gleich dazu woher du die Informationen hast, ja? Danke.
Nope.
Du hast die (falsche) Positivbehauptung aufgestellt, dass Mahnungen einem Formerfordernis unterlägen. Du bist darlegungslastig dafür, nicht franneck.
Wieso, er meint doch meine Antwort zu wiederlegen, dann soll er einen Nachweis vorlegen die meine Behauptungen wiederlegen. Weshalb mischt du dich eigentlich ein ? Was für ein Kevin...
Er wird aber im folgenden Monat wieder eine Rechnung bekommen. Werden sie die Kündigung über den Support annehmen? Wenn ja wie würde das ablaufen? Weißt du darüber Bescheid?
Ja, einfach deutlich machen das die das Kündigen sollen. Dann wird das gemacht. Die nächste Rechnung soll er einfach ignorieren. Er soll entweder ne Mail schreiben oder denen im Live Support das schicken.
Um die Aussagen der anderen mal richtig zu stellen:
Mahnungen sollte man grundsätzlich nicht ignorieren.
Dabei spielt es keine Rolle ob SIe per Mail oder Post kommen.
Beides ist komplett rechtskräftig und legitim!
Du brauchst dir aber keine Sorgen machen, melde dich einfach bei denen im Chat oder per Ticket und die werden die Mahnunge stornieren.
Jeder kann das mal verpeilen oder sonstiges und das sind keine Unmenschen :)
Dokumentiert alles richtig gut, vor allem mit Screenshots. Dann reicht das auch via Web-Interface. Wer sicher gehen will schicke ein Einschreiben hinterher. Es wurde schon oft in diversen Foren berichtet, dass die Leute von dort das nicht so genau nehmen mit Kündigungen.
Hey,
dass ist nicht schlimm! Geh einfach in den Chat und sag denen das du das übersehen hast :) Die bei ZAP sind da sehr kulant und stornieren dir die Kosten so dass du nur noch die Rechnung bezahlen musst.
Eine Mahnung ist erstmal eine blosse Zahlungserinnerung und ist keine gerichtliche Grundlage.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung muß es einen gerichtlichen Mahnbescheid geben. Diesen kann einfach widersprochen werden, da ihr ja bezahlt habt - man kann auch davon ausgehen, dass aufgrund der Bezahlung kein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird.
Wenn einer käme, einfach widersprechen, da ihr ja bezahlt habt.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung muß es einen gerichtlichen Mahnbescheid geben.
Das ist Quatsch. Man kann auch direkt klagen ohne Mahnbescheid.
Auch wenn deine übrigen Sätze durchaus OK sind.
Okay, ich korrigiere ein wenig :-) das MUSS ist nicht ganz korrekt; wobei das gerichtliche Mahnverfahren der Weg ist, den Unternehmen normalerweise beschreiten - alleine aus dem Grund heraus, weil es die günstigste Möglichkeit ist, an die Forderung zu kommen (es gibt diverse andere Möglichkeiten).
Aber alle diese Möglichkeiten laufen auf das gleiche hinaus. Ihr habt bezahlt und damit ist die Sache abgeschlossen und hätte vor Gericht - sei es als Klage oder im gerichtlichen Mahnverfahren - keinen Bestand.
Blödsinn
Rechtskraft ist etwas völlig anderes