Mahnung trotz Kündigung

4 Antworten

  • Ob Leistung in Anspruch genommen wird spielt keine Rolle. I.d.R. ist die vertragliche Pflicht der Gegenseite zumeist die Bereitstellung einer Dienstleistung oder eines Produktes. Ob du das nutzt ist dir überlassen.
  • Du und nur du als Absender bist beweislastig bezüglich des Empfangs (nicht Versands) der Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist. Daher die Frage gibt es eine Kündigungsbestätigung auf der ein konkretes Datum vermerkt ist zudem die Kündigung wirksam ist?
  • Forderungen aus 2012 verjähren am 01.01.2016, wann eine Mahnung erfolgt ist höchstens dafür relevant festzustellen, wann Zahlungsverzug wirksam eingetreten ist und Verzugsschaden neben der Hauptforderng gefordert werden kann.

nein du kannst nicht rückwirkend Kündigen wenn die nicht mal bestätigen das du gekündigt hast dann machen die sowqas erst recht nicht

ärgern dich nicht das du kein einschreiben gemacht hast das bewisst ein am endee nichts ausser das sie einen Brief bekommen habe

du musst dann wohl oder übel weiter zahlen

Kündige sofort nochmal und besteh auf die bestätigung und mach den druck das dir sowas nicht nochmal passiert

Hast Du denn in Deiner Kündigung nicht erwähnt, dass Du eine Bestätigung für die Kündigung haben möchtest? Das sollte auf jeden Fall mit rein. Jetzt sieht es natürlich schlecht für Dich aus, da Du keinerlei Beweise hast

DerVerarschte 
Beitragsersteller
 25.09.2013, 13:57

Leider nein... Naiver weise ging ich davon aus das das Ausreicht... :(

blondie1705  25.09.2013, 14:01
@DerVerarschte

Das ist natürlich nicht gut. Das heißt, Du hast überhaupt keinen einzigen Beweis. Keine Ahnung, ob Du da irgendwie rauskommen kannst. Wenn es um viel Geld geht, wäre vielleicht ein Anwalt zu befragen.

J amusst halt deine ANsprüche bzw. Kündigung beweisen können!

Wennst nichts hast, kannst du nur auf Kulanz hoffen!