Mahnung trotz Kündigung
Guten Tag,
ich habe hier eine Frage bezüglich fristen von Mahnungen.
Also, ich habe einen Vertrag abgeschlossen und diesen Fristgerecht gekündigt, nur leider vergessen ( naja auch aus unwissenheit da ich damit kaum erfahrung hatte ) dies per Einschreiben zu machen. Nun das Problem :
Jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, obwohl ich ja meines erachtens nach gekündigt habe nicht bezahlt und keine Leistungen inanspruch genommen !!! Die Frist beläuft sich immer auf 3 Monate vor Ende des Vertrages, sonst wird er Automatisch um ein halbes Jahr verlängert. Die Mahnung habe ich aber erst 7 Monate nach meinem Eigenlichten Kündigungstermin bekommen. Somit muss ich erneut ein ganzes Jahr bezahlen wo einiges zusammen kommt...
Habe ich irgendwie die möglichkeit eine Rückwirkende Kündigung zu schreiben bzw. das recht eine Mahnung vor der Kündigungsfrist der zweiten " verlängerung" des Vertrages bekommen haben zu müssen , sodass ich wohl oder übel "nur" ein halbes Jahr bezahlen zu muss ? Also hatte der Mahnungsschreiber auch eine Frist für diese ?
Schoneinmal vielen Dank für eure Antworten.
( Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr Anworten, welche positiv für mich ausfallen, mit irgendwelchen Gesetzten bestätigen könnt, sodass ich damit meine Antwort belegen kann . )
4 Antworten
- Ob Leistung in Anspruch genommen wird spielt keine Rolle. I.d.R. ist die vertragliche Pflicht der Gegenseite zumeist die Bereitstellung einer Dienstleistung oder eines Produktes. Ob du das nutzt ist dir überlassen.
- Du und nur du als Absender bist beweislastig bezüglich des Empfangs (nicht Versands) der Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist. Daher die Frage gibt es eine Kündigungsbestätigung auf der ein konkretes Datum vermerkt ist zudem die Kündigung wirksam ist?
- Forderungen aus 2012 verjähren am 01.01.2016, wann eine Mahnung erfolgt ist höchstens dafür relevant festzustellen, wann Zahlungsverzug wirksam eingetreten ist und Verzugsschaden neben der Hauptforderng gefordert werden kann.
nein du kannst nicht rückwirkend Kündigen wenn die nicht mal bestätigen das du gekündigt hast dann machen die sowqas erst recht nicht
ärgern dich nicht das du kein einschreiben gemacht hast das bewisst ein am endee nichts ausser das sie einen Brief bekommen habe
du musst dann wohl oder übel weiter zahlen
Kündige sofort nochmal und besteh auf die bestätigung und mach den druck das dir sowas nicht nochmal passiert
Hast Du denn in Deiner Kündigung nicht erwähnt, dass Du eine Bestätigung für die Kündigung haben möchtest? Das sollte auf jeden Fall mit rein. Jetzt sieht es natürlich schlecht für Dich aus, da Du keinerlei Beweise hast
Das ist natürlich nicht gut. Das heißt, Du hast überhaupt keinen einzigen Beweis. Keine Ahnung, ob Du da irgendwie rauskommen kannst. Wenn es um viel Geld geht, wäre vielleicht ein Anwalt zu befragen.
J amusst halt deine ANsprüche bzw. Kündigung beweisen können!
Wennst nichts hast, kannst du nur auf Kulanz hoffen!
Leider nein... Naiver weise ging ich davon aus das das Ausreicht... :(