Zahlungen, Abbuchungen vom Konto eines Toten
Dürfen Versicherungen noch von einem Toten Geld abbuchen? Obwohl schon Sterbeurkunden etc dort hin geschickt wurden? Was kann man tun?
9 Antworten
Derjenige, der eine Kontovollmacht für den Todesfall oder einen Erbschein hat, kann bei der Bank die Abbuchung zurückrufen.
Manchmal dauern solche Verwaltungsvorgänge einfach etwas länger. Dadurch kann es schon mal ncoh zu einer Abbuchung kommen.
Man kann natürlich auch direkt bei der Versicherung nachfragen und um Rückbuchung bitten.
aber den Totenschein gibt es schon und der kann und muß der Bank unverzüglich vorgelegt werden. Die Bank sperrt sofort das Konto für alle Abbuchungen
normal muß man sofort zur Bank. Die blockt alle Abbuchungen. Es ist doch klar, daß man gar nicht alle Versicherungen rechtzeitig anschreiben kann(zumal man ja nicht unbedingt alle kennt). Deshalb ist dieser Weg der wichtigste
Im Normalfall werden die Banken und Sparkassen durch die Behörden umgehend über das Ableben von Kontoinhabern informiert, sodaß die Konten sofort gesperrt werden können.
Hier wäre also bei der Bank nachzuprüfen, weshalb noch Zahlungen abgebucht wurden.
Das kann aber nur jemand machen, der einen Erbschein hat.
Es hat aber noch niemand einen Erbschein. Kann man sonst nix tun?
Der Abbuchung widersprechen bei der Bank. Bei Versicherungen laufen diese Abbuchungen automatisch und je nachdem, wann die Sterbeurkunde dort einging, kann so eine Automatik nicht mehr gestoppt werden.
Vom Konto des Verstorbenen dürfen nur noch die Beerdigungskosten abgehen. Geh zur Bank und frag mal nach, ob das Konto noch nicht gesperrt ist.?
Es hat niemand eine Kontovollmacht und das Erbe ist nicht geklärt, wird sich wohl auch noch hinziehen.