Zahlt seine Haftpflichtversicherung?
Hallo Ich bin 16 habe mir vor 2 Monaten einen Roller gekauft. Da habe ich ihn meinem Kollegen gegeben der ist mit ihm gestürtzt. Er hatte keinen Ausweis. Zahlt jetzt seine Haftpflicht Versicherung etwas an meinen Schaden? Danke für Hilfreiche Antworten. Gruss
6 Antworten
Was meinst du damit, wenn du schreibst: "Er hatte keinen Ausweis"? Meinst du damit, dass er keinen Führerschein hat?
Üblicherweise werden Schäden an geliehenen Sachen von der Privat-Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, müsste der Kollege in seinen Versicherungsunterlagen nachlesen.
Falls er jedoch keinen Führerschein hat, wird die Versicherung nicht bezahlen, da der Kollege mit dem Roller in diesem Fall hätte gar nicht fahren dürfen. Auch dir wäre hier ein Verschulden anzulasten, da du in diesem Fall nicht überprüft hättest, ob er überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Der Grundschutz schliesst Schäden an allen gemieteten oder geliehenen Sachen aus. Es gibt jedoch anderslautende Verträge und Zusatzpakete, die der Versicherungsnehmer beauftragen kann. Von daher hilft nur der Blick in die Versicherungsunterlaten.
Falls der Kollege keinen Führerschein hat, hat sich die Frage nach der Versicherung jedoch eh erledigt, da dieses Verhalten grob fahrlässig ist und die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit von der Leistung befreit ist.
Was bedeutet er hatte keinen Ausweis - eine Fahrerlaubnis für Roller hat er aber hoffentlich! Seine Haftpflicht wird nicht zahlen, da diese nicht für geliehene oder gemietete Sachen aufkommt. Wenn Du eine hast und er eine Fahrerlaubnis hat, zahlt Deine Kasko.
Meinst du mit "Roller" ein Kraftrad oder einen Tretroller?
Bei einem Kraftrad tritt seine Privathaftpflicht nicht ein, denn dort sind Schäden beim Gebrauch von KFZ ausgeschlossen. Da müsstest du schon eine Vollkasko für deinen Roller haben.
Hat er einen Führerschein? Wenn ja dann zahlt sie das auch. War ja ein Unfall. Wenn nicht muss er die kosten alleine tragen. Er sollte den Schaden so schnell wie möglich seiner Versicherung melden.
Die Haftpflicht seiner Eltern sollte dafür aufkommen. Frag die Regierung deines Kollegen.
Meines Wissens ist die einzige Ausnahme bei Schäden an gemieteten Wohnräumen.