Zahlt die Haftpflichtversicherung einne kaputte Kaffeemaschine auf der Arbeit?
Hallo, und zwar folgendes ist passiert:da ich ja Auszubildene im 1.Lehrjahr bin hab ich die Aufgabe bekommen die Kaffeemaschine zu reinigen. Allerdings ist beim letzten mal der Satzheber nicht mehr reinbekommen habe... leider darf das nicht so sein und alles klemmt....da es letzten Freitag passiert ist und ich diese Woche Urlaub hatte weis ich nicht was los ist. Würde meine private Haftpflicht dies zahlen? Lg leah
7 Antworten
:da ich ja Auszubildene im 1.Lehrjahr bin hab ich die Aufgabe bekommen die Kaffeemaschine zu reinigen.
Der Arbeitgeber kann dich nur dann in Regress nehmen, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast.
Nachdem du diese Aufgabe hattest, war es max. fahrlässig. Allerdings kann man auch keine Auszubildende deswegen in Regress nehmen.
Bedeutet, den Schaden muss dein Arbeitgeber ersetzen.
Deine Privathaftpflichtversicherung zahlt hier nicht.
Deine Privathaftpflichtversicherung versichert naturgemäß keine Schäden im Beruf, sie kann diesen Schaden daher nicht regulieren.
Du selbst könntest auch nur dann - und in der Höhe begrenzt - auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, wenn Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen wäre. Danach sieht's ja hier nicht aus, also wird wohl der Arbeitgeber die Kosten tragen müssen.
Wem hast Du von dem Problem berichtet?
Hast du einen Zettel an der Maschine hinterlassen.
Es ist sehr unwahrscheilich, dass Du die Maschine kaputt gemacht hast.
Und wenn Dich da keiner überwacht und dir die Bedienung der Maschine erklärt hat, dann kann Dich da auch niemand haftbar machen.
Das wäre bei Vorsatz möglich, so aber nicht.
Das ist kein Fall für die private Haftpflicht. Du warst mit der Reinigung beauftragt und daher zahlt sie nicht.
...hätte die Fragestellerin nicht nach ihrer Privathaftpflichtversicherung gefragt...
Es gibt keine Arbeitnehmerhaftpflicht!
Wie flareb schon gesagt hat, gibt es keine Arbeitnehmerhaftpflicht. Es gibt nur eine Betriebshaftpflichtversicherung und diese deckt hier nicht, da man als Azubi dem Betrieb zugehörig ist und eine Haftpflicht nicht bei Eigenschäden greift.
ja, aber man bemüht die nicht für so kleinkram
frag deinen chef lieber, ob er nicht irgendeine richtig teure kaputte maschine hat und das warst du dann und ihr macht halbe-halbe
also zb so eine fräse oder irgendeine maschine, die paar tausend kostet
das lohnt, aber nicht für eine 30€ kaffeemaschine
Es ist nicht die Aufgabe der Privathaftpflicht einen Schaden zu regulieren, welcher an der Arbeit entstanden.
Und es ist nicht deine Aufgabe unsinnige und zudem auch noch falsche Hinweise zu Versicherungsbetrug zu geben.
Das war keine 30€Kaffeemaschine....
Und wenn der Chef eine Arbeitnehmerhaftpflicht abgeschlossen hat?