Zahlt Betrieb beim nicht bestehen der Probezeit dennoch bis zum Ende?
Hallo erstmal. Ich habe heute erfahren, dass ich in meinem Ausbildungsbetrieb die Probezeit nicht bestanden habe. Jedoch geht diese Probezeit noch bis 31.08 und ab dem 9.08 habe ich wieder einen Monat Schule. Bezahlt der Betrieb dann dennoch bis zum 31.08 das Gehalt, auch wenn ich dann wieder in der Schule bin, oder nur bis zum 09.08, dem Ende des Praxisblocks? Ich hoffe die Frage war verständlich erklärt.
6 Antworten
Dein Betrieb bezahlt Dich bis zum Zeitpunkt, an dem die Kündigung ausgesprochen wird.
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wenn Du z.B. am Freitag die schriftliche Kündigung bekommst. ist das der letzte Tag des Ausbildungsverhältnisses und bis dort wirst Du bezahlt.
Du wirst dazu eine schriftliche Kündigung bekommen und da steht auch drin, zu welchem Termin die Probezeit beendet wird und damit endet dann auch die Bezahlung. (Kündigungstermin plus im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist). Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dich ohne Not bis zum 31.08. bezahlen werden, wenn sie für dich keine Zukunft in ihrem Betrieb sehen.
sorry, mein Fehler, da hast du recht
Es wird bezahlt was du gearbeitet hast, nicht mehr und nicht weniger
Zu welchem Datum wurdest du denn gekündigt?
Es gibt keine Kündigungsfrist.
Die Kündigung während der Probezeit ist für beide Seiten ohne Frist, also fristlos nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1.
Trotzdem wird in dem Schreiben ja genannt, ab wann die Kündigung gilt. Ab da wird auch keine Azubivergütung mehr gezahlt.
Trotzdem wird in dem Schreiben ja genannt, ab wann die Kündigung gilt.
Nein.
Eine fristlose Kündigung hat kein Datum, "ab wann die Kündigung gilt", denn dann wäre sie nicht mehr fristlos.
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis sofort mit dem Empfang der Kündigung durch den Gekündigten.
Die Fragestellerin schreibt aber nicht, dass sie eine fristlose Kündigung bekommen hat.
Himmelnochmal!! Ja und?!?
Die Kündigung in der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses IST nur fristlos!
Lies doch einfach im oben genannten Gesetz nach!!
Ich denke du bekommst das Geld für Juli, das für August bestimmt nicht mehr, da du ja dann bereits aus dem Betrieb ausgeschieden bist.
Warum sollen die dir einen vollen Monat bezahlen wenn du gekündigt bist?
Es gibt keine Kündigungsfrist.
Die Kündigung während der Probezeit ist für beide Seiten ohne Frist, also fristlos nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1.