Zähne werden paar Tage nach Bleaching wieder gelb - was tun
hallo, also ich habe mir vor kurzem die zähne bei einer zahnkosmetikerin bleichen lassen (in-office), das ergebnis war zunächst gut (von A3 auf A1). ich sollte in den ersten tagen keine färbenden sachen essen oder trinken. daran habe ich mich gehalten, rauche auch nicht, aber 3 tage später waren sie wieder gelb. bei einer erneuten "untersuchung" wurde festgestellt, dass sie um 3-4 nuancen abgedunkelt sind. sie bot mir eine nachbesserung an, wurde ca. eineinhalb wochen später gemacht. ergebnis wieder gut, farbe von A2 auf B1. Dann habe ich 3 tage nur noch komplett weiße sachen gegessen, auch später keine stark färbenden. prompt wurden sie nach ein paar tagen wieder gelb! die kosmetikerin meinte, einen solchen fall hat sie noch nie gehabt und es wäre nicht erklärbar. mir wurde aber geraten, ich soll sie zu einer zweiten nachbesserung auffordern, weil das ja laut gewährleistungsrecht auch bei dienstleistungen gefordert werden kann, sollte das abgelehnt werden (was sie dann auch gemacht hat) kann man angeblich vom kaufvertrag zurücktreten, d.h. ich könnte mein geld einfordern. mir ist das alles furchtbar unangenehm, aber soll ich nun mein geld zurückfordern? es war ja auch teuer und die zähne sehen aus wie vorher.
6 Antworten
ich würde mal zu einem Zahnarzt gehen und den befragen
Geld zurück fordern!
Um das tun zu können mußt du denke ich beweisen,das du dich wirklich an die Sachen gehalten hast. Wie willst du beweisen,das du nur die angesprochenen Sachen zu dir genommen hast? Es wäre hier sicher nur Kulanz,wenn sie dir da entgegen kommt. Der "Mangel" war ja nicht von vornherein vorhanden,sondern das Ergebnis zuerst perfekt.
da hat sie dann ein Problem.Gibt es nicht so eine Schiedsstelle,die versuchen kann solche Fälle zu klären?Ansonsten bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt.
Regelmässig putzen?
Manche haben eben keinen reinweißen Zahnschmelz. Wirste mit leben müssen. Sollte die Zahnkosmeteuse aber wissen.
ja,aber bei den AGBs vergleichbarer Studios steht das recht auf zweimaliges nachbessern als reklamationsgrund drin, sofern 3-14 tage nach behandlung nicht mind.2 ganze stufen sichtbar erreicht wurden. sie hat keine AGBS auf der homepage und mir auf anfrage auch keine mitgeteilt.