Ceran / Glaskeramik zerkratzt
Hallo, mein Ceranfeld ist an einer stelle leicht zerkratzt durch einen kleinen Unfall, ich kriege diese Spuren nicht weg. Kann mein Vermieter mich dafür zahlungspflichtig machen oder zählt das noch zum normalen Mietgebrauch? Ich hatte vorher keine Erfahrung mit Ceran (habe nur mit Gas oder Elektro gekocht... ). Ich wohne jetzt seit 1 Jahr in der Wohnung und der Herd war bei bezug Neu. Desweiteren Plane ich demnächst den Auszug aus der Wohnung...
=(
5 Antworten
Das kommt auf deinen Vermieter an und natürlich auf die Größe des Kratzers. Ich habe schon mehrere Ceranfelder in Mietwohnungen ausgetauscht, die aber alle anstandslos von der Haftpflichversicherung der Mieter gezahlt wurden. Die neuen Ceranfelder haben oft keinen Druck mehr auf dem Glas ( früher hatten sie alle diese kleinen Pünktchen). Eine glatte Glasfläche schaut zwar hochwertiger aus, ist aber auch kratzempfindlicher. Ich weise meine Kunden auf folgende Punkte hin ( konntest du natürlich nicht wissen, da du vorher kein Ceranfeld hattest):
- Keine Töpfe und Pfannen über das Glas schieben.
- Vorsicht mit Salz, Zucker und Sand- all das verkratzt das Glas ( nur 1 Salzkorn kann dir schon schlimme Kratzer in das Glas machen, wenn du einen Topf darauf stellst und ihn hin und her schiebst).
- Nicht mit scharfen Spülschwämmen und Akkopads putzen. Ideal sind: Edelstahlspiralen und ein Ceranfeldreiniger.
- Vorsicht beim Ceranfeldschaber- immer mit der ganzen Fläche schaben, mit der Ecke würdest du einen Kratzer in das Glas machen. (Diese Tipps nur für deine nächste Küche mit Ceranfeld.) Ich wünsche dir viel Glück mit deinem Vermieter und einen stressfreien Umzug L.G.
Vielen Dank für den *. Wenn du noch Probleme mit dem Vermieter hast, kannst du mich auch direkt über " Komplimente" anschreiben. Wenn ich dir helfen kann- jederzeit gerne. Viele Grüße
Hallo! Eigentlich kann man das nur beantworten, wenn man den Kratzer selbst begutachten kann (etwas schwierig im Internet). Grundsätzlich sind leichte Spuren auf einem Ceranfeld nach einigem Gebrauch normal - auch wenn die Teile angeblich nicht verkratzen und man nachweislich nur geeignete Materialien zum Kochen und Reinigen verwendet hat. Solche dezenten Spuren sind als normale Gebrauchsspuren anzusehen.
Ob Ihr Vermieter das auch so sieht, hängt tatsächlich vom Kratzer selbst und seiner Toleranzgrenze ab... Aber wenn der Rest der Wohnung und Küche tiptop gereinigt und hergerichtet ist, sollte so ein einsamer Kratzer eigentlich kein Problem sein.
Sollte der Vermieter auf einem Austausch der Platte bestehen, lohnt es sich, einen Fachmann draufgucken zu lassen, der einem ggf. schriftlich bestätigen kann, dass es sich um normale Gebrauchsspuren handelt (oder, wenn man Pech hat, auch nicht...).
Interessant, hier gibt es sogar Pflegeanleitungen und wie man ein Ceranfeld benutzen soll. Zu klären ist doch, ist dies im Zuge des vertragsgemäßen Gebrauchs entstanden. Dies zu beurteilen wurden schon so einige Gerichte bemüht. Und es gibt durchaus unterschiedliche Urteile dazu. Ich würde dies allerdings als Beschädigung ansehen. Hier ist der Rat von wunhtx genau richtig, bemühen Sie Ihre Haftpflicht. Damit ist die Sache für Sie gegessen. Alle Ansprüche des VM gehen dann an die Versicherung. MfG
Angeblich soll es aber Haftpflichversicherungen geben, die solche Schäden am Mietobjekt nicht übernehmen
Ein kleiner Unfall? Was heißt das? Ist die Platte nur zerkratzt oder ist ein Stück(chen) raus gebrochen? So kann das wohl keiner beantworten. Eine Glasbruchversicherung für ca 60,00 € im Jahr ist vielleicht angebracht. Die beinhaltet, dann alle Glasscheiben im Wohnbereich.
Bei einem Kratzer am diesen Kochfeldern liegt ein Schaden vor. Melde ihn der Versicherung.