Amazon wegen Gutschein Fake Bankdaten eingeben strafbar?
Hallo Community, Ich habe mir vor paar Tagen eine Amazon Gutscheinkarte gekauft, um damit auf Amazon einzukaufen, da ich aktuell nicht mein Bankkonto dafür verwenden kann. Ich konnte jedoch bei dem Artikel, den ich kaufen wollte, nicht meinen Gutschein verwenden, ohne Bankkonto oder Kreditkarte zu hinterlegen. Da ich keine andere Möglichkeit sah und mein Geld bereits auf dem Account war, habe ich falsche Bankdaten verwendet (Fake-it.cc , generiert Falsche Bankdaten etc.) und habe dadurch dann den Artikel per Gutschein bezahlt. Nun die Frage: Ist das illegal bzw. könnte ich Schwierigkeiten bekommen? Das Konto existiert ja nicht und wenn es der Fall sein sollte, habe ich ja nicht mit dem Konto bezahlt, sondern mit dem Gutschein (stand auch in der Bestellung). Habe ein leicht mulmiges Gefühl bei der Sache. Danke im Voraus, MfG
4 Antworten
Hallo bananajoe2016
Es ist definitiv nicht strafbar solange du die Fakedaten nicht verwendest um damit etwas zu kaufen ohne zu bezahlen, dann wäre es ein Betrug.
Einen Betrug alleine mit falschen Daten gibt es nicht solange dem gegenüber kein Vermögensschaden entstanden ist, da du per Gutschein bezahlt hast ist das nicht der Fall.
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was du allerdings getan hast ist ein Bruch der AGBs von Amazon, Amazon kann deinen Account deswegen sperren, wenn sie es rausfinden.
LG
Darkmalvet
Zugangsdaten im Internet sind keine Urkunde, eine Urkunde ist ein offizielles Dokument, von daher fällt Urkundenfälschung raus.
Vielen Dank Darkmalvet, Du hast mir echt die Nacht gerettet :D
Ja aber:
Er hat Abs. 2 nicht ebenfalls reingestellt. Dort heißt es nämlich:
"Der Versuch ist strafbar"
Wenn du also schon versuchst mit den falschen Daten einzukaufen oder dir einen Vorteil zu verschaffen wäre es schon strafbar.
Absatz 2 ist hier von keiner Relevanz, solange er den Gutschein nutzt kann kein Vermögensschaden entstehen, damit kann auch kein Betrug versucht werden.
In diesem Fall hast Du per Gutschein gezahlt. Deine (falschen) Daten sind nun jedoch in Deinem Amazon-Konto hinterlegt. Diese solltest Du gegen die richtigen Daten austauschen, denn über die Verwendung falscher Daten von fake-it solltest Du Dich hier informieren:
Der Artikel hat hier in sofern keine Relevenz, da der FS nicht versucht hat mit diesen Daten an Ware ohne Bezahlung zu kommen sondern sie nur genutzt hat um seinen Gutschein einsetzen zu können.
Damit bliebe das ganze definitiv straffrei, weil dem Gegenüber kein Vermögensschaden entstanden ist nur der Bruch der Amazon AGBs bliebt übrig.
Anders sähe es erst aus, wenn die Bankdaten von einer real existierenden Person gestohlen sind, da sie jedoch generiert sind spielt auch das keine Rolle.
Und bitte doch meine Antwort genau lesen:
Deine (falschen) Daten sind nun jedoch in Deinem Amazon-Konto hinterlegt. Diese solltest Du gegen die richtigen Daten austauschen,
Was soll der Hinweiß auf zitierten Satz jetzt bezwecken, ich habe diesen Teil deiner Antwort mit keinem Wort angezweifelt.
Mir ging es ledigtlich darum, herauszuarbeiten, dass der im Artikel beschriebene Betrugfall hier nicht vorliegt.
Und mir ging es darum herauszuarbeiten, dass der Fragesteller die Kontonummer bei Amazon ändern muss. Sonst gibt es beim nächsten Kauf mit der gespeicherten Fake-Kontonummer Probleme, bzw. wird es strafbar.
Strafbar per Gesetz ist es vermutlich (noch) nicht.
Aber: Du hintergehst Amazon und du verstößt gegen die Amazon-AGB!
Amazon hat genug interne Möglichkeiten gegen solche Verstöße vorzugehen und Amazon nutzt die auch, wenn so ein "Betrüger" erwischt wird.
Z.B. indem der Account gesperrt wird und das Guthaben nicht mehr verfügbar ist.
Hier ein paar Bsp:
www.gutefrage.net/frage/geld-von-amazonkonto
www.gutefrage.net/frage/amazon-konto-wurde-ohne-grund-gesperrt
Dein mulmiges Gefühl ist absolut angebracht bei so einer unehrlichen, unberechtigten, "betrügerischen" Aktion!
Hast du gar kein Unrechtsbewusstsein???
Dass du mit Gutschein bezahlt hast, ändert NICHTS an der Tatsache, dass du Amazon hintergangen hast und dass deine Bestellung unberechtigt ist und unter falschen Voraussetzungen getätigt wurde!
Solche Leute wie DU, die lügen, die falsche Voraussetzungen vortäuschen, die einen Fake-Account verwenden und die sich nicht an die Regeln halten, die will KEIN Anbieter als Kunde haben!
Amazon hat allerdings kein Recht vorhandenes Guthaben einzubehalten sonst begeht Amazon seinerseits eine Unterschlagung an dem jeweiligen Nutzer.
Ebenso hat Amazon kein Recht den Zugang zu gekaufen Medienprodukten zu verweigern, wer also bei Amazon Video Dinge erworben hat hat einen Anspruch darauf, dass diese auch nach Accountsperre noch zugänglich sind, daran muss Amazon sich halten die Gesetze gelten für alle.
Andere Anbieter wie z.b. Steam setzen das eleganter um, dort gibt es den Community Ban, man kann alle Bereits erworbenen Dinge benutzen, ist aber in der Community gebannt und von weiteren Käufen außer mit Restguthaben abgeschnitten.
natürlich ist das Betrug. das ist so als wenn du den Gutschein mit einem falschen 50er bezahlst. Du hast mit den falschen Bankdaten doch den Gutschein gekauft, habe ich so richtig verstanden?
Nein, ich habe mit meinem echten Geld einen 60€ Gutschein gekauft, da ich aber um diesen zu verwenden ein Bankkonto hinzufügen musste, habe ich ein erfundenes Bankkonto eingegeben und habe somit das gekauft, was ich kaufen wollte mit meinem Gutschein. In der Bestellung steht ebenfalls, dass mein Gutschein zum Kauf verwendet wurde, daher habe ich keinerlei Zahlungen mit diesem ohnehin erfundenen Konto getätigt.
Hallo Darkmalvet,
Bist du sicher? Ich möchte kein Risiko eingehen. Ich habe gerade etwas von Urkundenfälschung gelesen, auch auf gutefrage.net https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html