Wurfmesser verboten?
Tach leute ich würd gern wissen ob das führen von Wurfmessern mit einer Klingenlänge von 12cm verboten ist... Wär cool wenn ihr mir helfen könntet
10 Antworten
Dann will ich mal versuchen das gerade zu rücken: 1. Kurz und knapp - es ist nicht verboten. 2. Zum führen braucht man keinen Waffenschein.
Und warum: weil Wurfmesser de facto Sportgeräte sind.
Sollte man also mit so einem Ding im Rucksack (bloß nicht am Gürtel tragen!) auf Wald oder Wiese angetroffen werden, kann man auf die Frage nach dem Warum ruhig Antworten: Ich lerne Messerwerfen.
Wird man dagegen auf einem Dorffest oder der Disco beim herumfuchteln damit angetroffen, wird man ein Problem haben - und hinterher wahrscheinlich ein Messer weniger.
Hi ES!
Stimmt ja: ich hatte ganz vergessen, daß Wurfmesser zwar zweischneidig, aber in der Regel nicht geschliffen sind.
Ich nehme also die Hälfte zurück, und behaupte das Gegenteil.
Gruß Schaf.
Das WaffG macht keine Ausnahme, wie stark die Schneide eines Messer geschliffen ist. -- Aber meine Frage: wo ist dann geregelt, dass man zweischneidige Messer nicht führen (resp. besitzen) darf?
@Tilex: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php#s3
Lies mal unter Punkt 3.1 nach.
Gruß Schaf
generell sind KLingen über 11cm Waffenscheinpflichtig.
Waffenschein für ein Messer.... Ja, nee is klar.....
halts Maul Unwissender!!!! Ab einer gewissen Klingenlänge brauchst du einen Waffenschein dafür, sonst könnte ja jeder Idiot legal ein Schwert in der Küche hängen haben, als "Werkzeug"!!!!
nikoeris: Das ist sowas von BLÖDSINN, falscher geht nicht. Geh dich schämen oder häul in dein Schmusekissen.
Sind das nicht 12 cm?
eine Machete ein Werkzeug? Sind Jagdmesser das dann auch???Tja, aber die Klingenlänge ist entscheidend. Ein Klappmesser kann auch ein Werkzeug sein, man kann es allerdings jederzeit als Waffe nutzen. Außerdem gilt es so oder so ab 11cm juristisch gesehen als Waffe.
Der letzte Satz ist inkorrekt. Es sind 12 cm und auch keine Waffen
als was dann?
bei usn gibt es einen army shop , da kannst du sogar macheten kaufen unter 18
es kommt nicht drauf an, ob man es kaufen kann, sondern ob es legal geführt werden darf, wer weiß, vll. ist ja der Besitz erlaubt?
ja kaufen schon(wenn auch nicht unter 18), aber rechtlich darfste die nicht an dir tragen wenn du zB einkaufen gehst!
Eine Machete ist ja auch ein Werkzeug, ein Wurfmesser hingegen wohl kaum.
Laut § 42a WaffG - Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen, Artikel (1) Absatz 3 ist es verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
@bonsai:
Richtige Antwort,
ABER nicht auf diese Frage !
Den wichtigsten Teil hast du leider vergessen.....
Zitat:
Absatz 1 gilt nicht...... .....für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Also ist es eben nicht grundsätzlich verboten!
Versteh einer die Deutsche Gesetzeslage :-/
Natürlich ist es grundsätzlich verboten. Denn nur das Wörtchen "grundsätzlich" lässt eben eine Ausnahme von der Regel zu. Ein berechtigtes Interesse für ein Wurfmesser? gibt es ein Wurfmessertraditionsverein?
Ein Wurfmessertraditionsverein lol ... Nein. Nicht das ich wüsste ^^ Aber vielleicht, wenn er von der Pollente angehalten wird, bekommt er vielleicht dieselbe Frage gestellt ^^
Für ein feststehendes Messer (ob man es werfen kann oder nicht /und welches kann man nicht werfen) gibt es nur eine Einschränkung: Führungsverbot nach §42a !
Also Klinge nicht über 120mm !
Ausgenommen mal beidseitig geschliffene a la Dolch aber die Frage war nach Wurfmessern.
Da könnte man auch die Frage stellen, kann ich Wurfsterne bei mir tragen. Da würde die Antwort sich eh auf NEIN belaufen. Aber was soll's. Jeder hält sich für Erwachsen und meint, alles mit sich tragen zu dürfen. Und wenn man erwischt wird, ist der Aufschrei groß.
@bonsai: Wurfsterne sind eine gaaaaanz andere Baustelle, denn laut WaffG sind das verbotene Gegenstände, also ist bereits der Besitz verboten!
Richtige Antwort. D.H.
Ja. Kurz und knapp. es ist verboten. Zum Führen braucht man einen Waffenschein, für den man aber ein berechtigtes interesse nachweisen muss. Das wird bei einem Wurfmesser wohl kaum gelingen
@Volker:Leider ist es in letzter Zeit hier offenbar üblich solche Fragen nach dem Motto "Was interessieren mich Fakten, ich hab ja (m)eine Meinung" zu beantworten.
Deine Antwort ist ein Paradebeispiel für: Keine Ahnung, aber Klappe auf!
Warum werden hier eigentlich immer die falschesten Antworten positiv bewertet?
Ja ist es und das ist gut so. Aber überlege dir mal wofür du das benötigst.... Ist das ein Potenzersatz für dich?
Fühlst du dich mit einem Messer besser? Schwache Leistung.....
Und immer wenn man meint, man würde alle dümmlichen Kommentare zu diesem Thema schon kennen kommt immer noch ein Spezialist mit einer anderen Variante....
Wenn du meinst das es dümmlich ist das Kiddies ihre mangelnde Intelligenz durch so einen Mist versuchen auszugleichen, dann prost Mahlzeit.
Ja was denn nun? Eben war es noch Potenz, jetzt ist es die Intelligenz.....
Das du absolut nicht nachvollziehen kannst, warum jemand ein Messer bei sich tragen möchte haben wir schon verstanden und die Frage, ob das bei-sich-tragen eines Wurfmessers Sinn macht braucht glaube ich auch nicht gestellt zu werden. Aber eine Begründung etwas zu tun ist eben auch: " weil ich es möchte ". Und solange jemand mit einem Gegenstand den er mit sich trägt niemanden anderen belästigt, stört oder verletzt hat sich schlicht niemand anzumaßen, wildfremden Menschen vorzuschreiben was sie zu tun oder zu lassen haben. Das bloße vorhandensein eines bestimmten Tatwerkzeugs hat nämlich noch keine Straftat zur Folge, ansonsten könnte man alle Männer wegen möglicher Vergewaltigung festnehmen.
Du laberst Müll....
Wir leben ja in einer Wildniss mit Löwen, Hyänen, Tigern und bösen Menschen, vor denen man sich wehren muß.... Klar das brauch man dann, der Apfel der geschält werden soll, lässt sich auch mit einem schweizer Taschenmesser mit kleiner Klinge schälen, ansonsten fallen mir nicht wirklich sinnvolle Einsatzmöglichkeiten in freier Wildbahn ein.
Ist doch Ok, wenn Kiddies so ein Messer mitnehmen, aber das Geschrei ist groß wenn wieder einer Austilt und jemanden damit absticht. Ich hoffe nur, das es solche super toleranten Leute wie dich trifft und nicht diejenigen, die nur zum falschen Moment am falschen Ort waren.
Lieber Chrisch..... erfreulicherweise haben wir hier in D Gesetze die den Umgang und den Besitz von Messern regeln und damit sind wir nicht auf deine kleinkarierten und besserwisserischen Meiningsäußerungen angewiesen. Geh schlafen oder anderswo die (deine) Welt verbessern.
da stimm ich dir zu
was für potenzersatz davon hab ich mehr als manch anderer...... neee ich will halt messerwerfen lernen bin oberstufenschüler und habe entsprechend viele freistunden türlich hab ich die messer denn nicht am unterarm oder wade sondern im rucksack.........
Warum bitte sollte ich ein Wurfmesser mit 120mm Klinge nicht am Gürtel führen? Es ist nicht verboten solange nicht beide Seiten der Klinge scharf sind.