Wurde geblitzt - Foto im Vollformat anfordern - ist das möglich?

7 Antworten

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Ohne Verteidiger hast du nur die Möglichkeit zur Akteneinsicht unter der Voraussetzung des § 49 Abs. 1 OWiG:

"Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen."

"Kann" bedeutet, dass die Behörde ein Ermessen bei der Gewährung hat, einen wirklichen Anspruch darauf hat nur ein Rechtsanwalt. Freundlich anfragen kannst du immer, du solltest dich aber nicht wundern, wenn deine Bitte abgelehnt wird.

Ich frage mich nur, was du damit bezweckst. Wenn du dich eindeutig erkannt hast, was bringt dir noch das komplette Foto? Eine Verwarnung dient der schnellen und unbürokratischen Erledigung geringfügiger Verstöße, dafür gibt es sie kostenfrei. Denke auch daran, dass das Verwarnungsgeld innerhalb von einer Woche zu zahlen ist, sonst wird das förmliche Bußgeldverfahren eröffnet, an dessen Ende ein Bußgeldbescheid mit 30 Euro Geldbuße und 28,50 Euro Verfahrenskosten steht.

adk710  13.06.2015, 19:58

Danke für den Stern!

Cclass22 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 19:18
@adk710

Ich habe zu danken! :-)
LG

Willst Du einen Partner Überführen? Dann brauchst Du einen Anwalt und der bekommt dann Akteneinsicht. Aber wenn Du Allein warst, kannst Du auch allein das ganze Bild beantragen. Zum Schutz von 3. wird der Beifahrer nicht veröffentlicht.

wenn du dir doch sicher bist, das du auf dem Bild zu sehen bist, weshalb brauchst du dann ein Bild wo das Kennzeichen zu sehen ist?

Cclass22 
Beitragsersteller
 12.06.2015, 17:49

Na, für 30 Euro kann man das doch verlangen....

traacy  12.06.2015, 17:49
@Cclass22

versteh den Sinn dahinter nicht aber gut .. ^^ versuch es halt.

Klar, das ist möglich. Du brauchst nur das Verwarnungsgeld nicht zu bezahlen, dann wird ein Bussgelverfahren eröffnet, dann hat dein Anwalt die Möglichkeit deine Akte anzufordern und du kannst dann bei deinem Anwalt das Foto einsehen.

Die Kosten dafür trägst du dann.

Du kannst aber zahlen (was billiger ist), einen netten Brief schreiben u. U. schickt dir ein verständnisvoller Mitarbeiter das Bild in dem Rückumschlag, den du beifügst.

Cclass22 
Beitragsersteller
 12.06.2015, 17:57

Ich werde mal die zweite Möglichkeit von Dir in Erwägung ziehen, Dankeschön! :-) Lg

wenn doch schon ein Foto dabei ist, hast Du doch den Beweis, dass Du gefahren bist. Natürlich kannst Du ein Foto mit KFZ-Kennzeichen anfordern, aber wieso? Du verzögerst dadurch nur die Zahlung und es kann sein, dass dann Mahngebühren anfallen. Zahl einfach den Strafzettel

adk710  12.06.2015, 18:19

Eine Verwarnung wird nicht angemahnt. Es ergeht dann höchstens ein Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Verfahrenskosten von 28,50 Euro.