Wunschpolice ändern oder kündigen
Hallo,
wir haben vor 4 Jahren zwei Wunschpolicen bei der AM üder die DVAG abgeschlossen. Als es uns nach zwei Jahren finanziell nicht so toll ging, haben wir diese gestundet (Teilstundung). Nun soll die jetzt demnächst wieder weiter laufen, aber so richtig Lust haben wir darauf nicht. Unser Berater sagte, wenn wir jetzt kündigen, müssen wir die gestundeten Beiträge nachzahlen. Stimmt das? Kann man da was ändern, z.B. die Beiträge geringer machen oder so, oder ganz und gar ruhen lassen bzw. kündigen?
4 Antworten
es sollte technisch eine Beginn- Ablaufverlegung möglich sein, sodass die Beiträge nicht nachgezahlt werden müssen.
Meine Erfahrung ist, dass so eine Wunschpolice sehr flexibel ist. Warum zweifeln Sie Ihren Berater an? Hat es Unstimmigkeiten gegeben? Als Sie den finanziellen Engpass hatten, hat er Ihnen damals nicht geholfen, die Verträge zu stunden? Sicher liegen Ihnen die Bedingungen der Verträge vor; dort können Sie alles nachlesen. Sie haben nicht so richtig Lust Ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen? Ist dann der Berater schuld, die Wunschpolice, die Aachen Münchener, die DVAG? Sprechen Sie mit Ihrem Berater noch einmal, schildern Sie Ihre Beweggründe, Ihre Wünsche. Dann hören Sie gut zu, wenn er Ihnen die jeweiligen Konsequenzen erläutert. Erst danach können Sie entscheiden. Falls Sie dem Berater überhaupt nicht glauben wollen, aus welchen Gründen auch immer, wenden Sie sich an die Versicherung direkt. Eine allgemeine Anmerkung: Verträge bergen Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner. In diesem Fall für Sie und die Versicherung. Nun suchen Sie eine Möglichkeit, egal welche, um Ihren Pflichten zu entgehen. Wenn eine Versicherung das tut, dann geht ein Aufschrei durch die Reihen - der Kunde wird von der bösen Versicherung "über den Tisch gezogen". Die Versicherung ist ihren Pflichten bislang nachgekommen, hat sogar grosszügig die Möglichkeit der Stundung eingeräumt. Überlegen Sie gut und lassen Sie sich beraten. Der Berater hat übrigens seine Provision aus Ihren Verträgen höchstwahrscheinlich schon zurückbezahlt. So eine lange Stundung wird sicher auch bei der AM, oder DVAG, nicht ohne Storno für den Berater abgewickelt.
Hallo, Sie sollten wirklich mit Ihrem Berater sprechen. Bei einer Kündigung wird die Versicherung die gestundeten Beiträge einfordern, da Sie ja über diesen Stundungszeitraum ja zu 100% versichert waren, aber nur einen Teilbeitrag gezahlt haben. Eine Möglichkeit ist, dass Sie die Policen mit einer Beitragsherabsetzung weiterlaufen lassen bzw den Mindestbeitrag zahlen. Sie sollten auch an Ihre spätere Rente denken. Eine Kündigung ist immer die schlechteste Wahl. Ich hoffe geholfen zu haben. Grüße Chioliny
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