Wohnungsgeberbestätigung erforderlich für ALG2 Antrag?
Hi,
Ein Kumpel ist zu Hause rausgeflogen und ist erstmal bei mir unter gekommen.
Er hatte davor in einer anderen Stadt gewohnt, wo er allerdings bereits abgemeldet ist.
Das EMA hier meinte nun, ich müsse ihm eine "Wohnungsgeberbestätigung" ausfüllen, damit er einen ALG2 Antrag stellen kann, weil das ohne Wohnsitz angeblich nicht geht. (Er wohnt hier aber nicht, sondern ist nur vorübergehend hier.)
Frage:
Ich beziehe ebenfalls ALG2. Wenn ich ihm die "Wohnungsgeberbestätigung" ausfülle, welche Folgen hat das für mich? Und brauch er die unbedingt oder gibts da auch einen anderen Weg?
Hatte das mit meinem kleinen Bruder vorher auch shcon, und der brauchte diese Bestätigung nicht, darum bin i ch etwas verwirrt.
Danke f ür die Hilfe
3 Antworten
Für den ALG2-Antrag ist die Wohnungsgeberbestätigung nicht nötig. Aber eine Anschrift bzw. der Wohnsitz im Ort für den das Jobcenter zuständig ist.
Und ohne Wohnungsgeberbestätigung keine Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt.
Für deinen ALG2-Bezug hat die Bestätigung keine Auswirkung. Außer man Unterstellt eine Bedarfsgemeinschaft. Aber das ist nach meinem Wissen erst nach 1 Jahr möglich.
Wohnst Du selbst zur Miete kann es Probleme mit deinem Vermieter geben. Denn den müßtest um Zustimmung zum Zuzug des Kumpels bitten.
Es ist übrigens verboten jemandem eine sog. Meldeadresse zur Verfügung zu stellen.
Danke, das hat geholfen.
Bis vor nicht allzu langer Zeit brauchte man die Wohnungsgeberbestätigung nicht (mehr), wenn man sich beim Einwohnermeldeamt ummelden wollte. Seit dem letzten (oder vorletzten) Jahr braucht man sie wieder.
Ohne Wohnungsgeberbestätigung wird die Kommune deinen Kumpel nicht als bei dir wohnhaft anmelden. Um Arbeitslosengeld II bekommen zu können, muss dein Kumpel in der jeweiligen Kommune gemeldet sein.
Anders würde es nur aussehen, wenn dein Kumpel sich bei der Wohnungslosenberatung meldet und er sich anschließend als Wohnungsloser bei der Kommune meldet. So läuft es nämlich bei vielen Wohnungslosen, die in Notübernachtungsstellen schlafen (also seltenst überhaupt mal irgendeine Wohnung von innen sehen) und trotzdem Arbeitslosengeld II erhalten.
Danke vielmals.
na hä, wo ist das Problem?
der soll sich eine Wohnung suchen die angemessen ist und das Angebot bzw den nicht unterschriebenen Mietvertrag vorlegen... erst wenn er eine Wohnung hat gibt es Zaster. sollte er bei dir wohnen bleiben zählt ihr dann als BG und euch wird eventuell etwas von H4 gekürzter