Wohnungseingangstür und -wand: Anforderungen Brandschutz und Einbruch?
Wohnungseingangstür zum Flur hin eines 3-Fam-Hauses und dazugehörige Wand (nicht tragend), ist es richtig, dass: • die Tür T30 und die Wand F90 haben muß? • die Tür Glasabschnitte haben darf, wenn es sich um F30-Glas handelt? • Wie dick muß eine Ziegelwand sein? • Wie müßte, alternativ dazu, eine Gippskartonwand beschaffen sein? • Wie verhält es sich mit dem Einbruchschutz für beide Bauteile?
Altbau, 19.Jhdt. in Baden-Württemberg
2 Antworten
Habe noch nie gehört, dass man als Wohnungseingangstüre eine Feuerschutztüre sowie eine F90 Wand haben muss, es handelt sich doch nicht um eine Feuerwand oder?
Normalerweise sollte die Türe Schallschutzklasse sowie Klimaschutz haben, vorgeschrieben wird Einbruchschutz wohl eher auch nicht...
pass auf, ich kenne die örtlichen Begebenheiten nicht, aber gehe ich richtig in der Annahme, dass die Wand jetzt neu errichtet wird oder sollte jetzt die alte Türe mit einer Wohnungseingangstüre ersetzt werden???
Bin mir jetzt nicht sicher, ob Dir bewusst ist, was z.B. Brandschutzverglasung kostet, auch in Verbindung mit einer Feuerschutztüre wird der Spass nicht billig. An Deiner Stelle würde ich mich beim örtlichen Bau(recht)amt erkundigen, was gefordert ist, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass hier kein Brandschutz erforderlich ist...
Von der Garage in den Wohnbereich ist z.B. eine feuerhemmende Türe T 30 erforderlich, selbst eine Türe zur Heizung muss mittlerweile nur in manchen Fällen feuerhemmend sein.
Kann Dir echt nicht sagen, in wievielen Neu- oder Altbauten ich schon war, eine Feuerschutztüre als Wohnungseingangstüre hatte ich bisher noch nie gesehen...
Bitte erkundige Dich vorort...
Nach Telefonat mit dem Kreisbaumeister:
Wir haben die bestehende 10cm-Rigippswand gelassen, aber mit einer zusätzlichen Feuerschutzrigippsplatte versehen, die alte Tür (sie hatte eine große Glasscheibe) wurde durch eine dichtschließende Vollspan-Tür ersetzt (ca. 400€ incl. Zarge) und bekommt noch einen Selbstschließer.
@ schwarzwaldkarli und Karelien:
Danke an euch beide!
1. Die Türen, die nicht ins Freie führen, müssen dichte, vollwandige und selbstschließende Türen haben. Ausgen. bei Gebäuden geringer Höhe.
Die Türen sollten eine Dicke von mind. ~ 40 mm haben.
2. Die Treppenhauswände müssen in der Bauart von Brandwänden, in Gebäuden geringer Höhe in der Feuerwiderstandsklasse der tragenden Wände erstellt werden.
3. Ziegelwände müssen nach DIN 4102/6 erstellt werden.
4. Gipskartonwände: siehe DIN 4102 und Firmenangaben von RIGIPS
5. Einbruchschutz: siehe Bauplan, Nutzung, DIN 4102 / 2 u.a. m.
Auf
http://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandschutzklassen
steht ganz unten:
"Wohnungstrennwände müssen zum Beispiel in der Regel F90 erfüllen, Türen in diesen Wänden T30. Brandwände müssen zum einen eine Feuerwiderstandsdauer von F90 besitzen und darüber hinaus mechanischen Stoßprüfungen widerstehen, geregelt in DIN 4102.
Quelle: Wikipedia"
Ist eine Wohnungseingangstür (zum Treppenhaus wohlgemerkt) keine Wohnungstrennwand? - Ich denke schon, oder?