Wohnung von der abg Holding?
Hallo wir haben eine Kündigung zwecks Eigenbedarf bekommen,und haben 2 Kindern 7 und 2 Jahre meine Frau und mich nun haben wir ein wohnungsangebot bekommen da sagte die Dame das es noch andere Bewerber gibt und die Kündigung tritt jetzt zum 1.6.2018 in kraft.
Meine Frage lautet nimmt die abg Rücksicht auf die aktuelle Lage oder wie wird das entschieden?
Danke im voraus :)
4 Antworten
Die ABG Holding ist eine GmbH, also eine juristische Person. Eine solche kann generell keinen Eigenbedarf anmelden. Diese Kündigung ist sehr wahrscheinlich unwirksam!
Grund ist, dass laut Gesetz der Eigenbedarf zu Wohnzwecken dienen soll für den Eigentümer oder einen Familienangehörigen. Aber eine GmbH braucht ja keine Wohnung. Es ist auch kein Grund, wenn der Geschäftsführer eine Wohnung braucht, da er ja nicht Eigentümer ist, sondern die Gesellschaft.
Einzige Möglichkeit, wenn ein gesteigerter Betriebsbedarf gegeben ist, dann ist eine Kündigung möglich. Aber die Anforderungen, das ausreichend zu begründen, sind sehr hoch, da auch das Interesse des Miters im Einzelfall abgewogen werden muss. (Siehe hierzu das BGH Urteil VIII ZR 45/16 v. 29.3.2017)
Es käme nun also sehr stark darauf an, wie die Kündigung genau begründet ist. Im Zweifel solltest du diese von einem Anwalt prüfen lassen.
Die ABG-Holding ist eine juristische Person und keine Privatperson!
Mir wäre neu, dass juristische Personen nunmehr Eigenbedarf anmelden können. Der Kündigung würde ich zunächst mal schriftlich widersprechen (Einschreiben/Rückschein) und dann mal zum Mieterverein gehen bzw. das durch den Mieterverein erledigen lassen.
Diese Wohnungsbaugesellschaften werden ja immer frecher (z.B. Deutsche Wohnen, Novonia) und die Mieter sollten sich noch lage nicht alles gefallen lassen. Da spekulieren die ja nur drauf.
Bevor jemand den Brüdern eine Besichtigung oder eine Umbaumassnahme bewilligt, sollte er immer zuerst zum Mieterverein gehen!
ich kenne das so: es gibt eine Kündigungsfrist und die ist vom Gesetzgeber . Die (normale)Kündigungsfrist richtet sich danach wie lange ihr schon da wohnt
dann mit dem Vermieter sprechen oder dem Wohnungsamt, ob die helfen können. Sonst weiter aus der Stadt ziehen, wo die MIeten günstiger sind und Wohnraum leichter zu bekommen ist
was meinst du denn mit "aktueller lage"?
kinder zu haben ist ja nun keine seltenheit, sofern du das meinen solltest.. wichtig sind dem VM solvente und zuverlässige mieter
Nein nicht die Kinder sind damit gemeint XD sondern die Eigenbedarfs Kündigung und sie ist ja quasi schon vor der Türe
die kündigung habt ihr ja sicher nicht erst heute bekommen...
Ja wahren 3 Monate die Frist aber man hat nix gefunden man wird abgelehnt mit solchen Aussagen sry die Wohnung geht an die Immigranten Familie weil es da mehr Geld gibt (leider nicht nur 1 mal)so viel zu privat und Gesellschaften dauern ja auch bis das läuft.