Kündigung Eigenbedarf bekommen - und jetzt?
woran muss ich mich halten? Ist es egal ob ich die Mietzahlung einstelle? Der neue Vermieter hat mir die Kündigung überreicht habs aber net unterschrieben. Wohne hier seit 2 1/2 Jahren habe noch nie ne Ermahnung bekommen. Was ist mit Wohnungsbewerbungsnachweisen? Wem muss ich die zeigen? Wie viele pro Monat muss ich haben?
danke im Voraus
8 Antworten
Der neue Vermieter hat mir die Kündigung überreicht habs aber net unterschrieben.
Mußt Du auch nicht. Hauptsache der Vermieter kann nachweisen das Du die Kündigung bekommen hast.
Wohne hier seit 2 1/2 Jahren habe noch nie ne Ermahnung bekommen.
Das ist bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf auch völlig unwichtig.
Was ist mit Wohnungsbewerbungsnachweisen? Wem muss ich die zeigen? Wie viele pro Monat muss ich haben?
Hier geht es um Mietrecht. Da ist es völlig irrelevant um wieviele Wohnungen Du dich in welcher Zeit bewirbst.
Ist es egal ob ich die Mietzahlung einstelle?
Vor Ende des Mietverhältnisses ist das nicht egal.
woran muss ich mich halten?
An den Mietvertrag.
woran muss ich mich halten?
Dass Du fristgerecht ausziehst und Deine Pflichten als Mieter erfüllst, z.B. die Miete zahlen.
Ist es egal ob ich die Mietzahlung einstelle?
Wie kommst Du darauf, dass Du die Miete einstellen darfst?
Der neue Vermieter hat mir die Kündigung überreicht . Wohne hier seit 2 1/2 Jahren habe noch nie ne Ermahnung bekommen.
Es geht ja auch nicht um Verfehlungen sondern dass der neue Eigentümer Eigenbedarf angemeldet hat.
Was ist mit Wohnungsbewerbungsnachweisen? Wem muss ich die zeigen? Wie viele pro Monat muss ich haben?
Wozu? Du musst nur sehen, dass Du fristgerecht ausziehst, da muss man nichts vorlegen.
Allenfalls kannst Du durch einen Fachmann prüfen lassen, ob die Kündigung formal wirksam ist oder nicht.
Die Miete musst du so lange bezahlen, wie du dort wohnst. Bei Eigenbedarf gibt es bestimmte Mindestkündigungsfristen, da würde ich mal prüfen, ob dein Vermieter die überhaupt eingehalten hat. Wenn ja, dann ist die Kündigung rechtens, wegen Eigenbedarf darf man kündigen, muss es allerdings halt rechtzeitig tun.
In dieser Zeit, die dir noch bleibt, musst du dich nach einer anderen Wohnung umschauen. Nachweise dafür brauchst du nicht, musst aber auf jeden Fall zum Kündigungstermin die Wohnung verlassen haben.
Wegen Eigenbedarf gibt es keine "Mindest"kündigungsfristen.
Hier gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten, weil die Mieterin seit 2,5 Jahren in der Wohnung wohnt.
Leider Pech. Aber ich würde auf jeden Fall prüfen, ob der Eigenbedarf gesetzeskonform begründet wurde und ob er damit rechtens ist. Will er selbst einziehen? Verwandtschaft? wenn ja, wer? und nach Auszug würde ich auch mal vorbeifahren und schauen wer da wohnt. War es denn nur ein Vorwand um dich heraus zu bekommen, wäre er schadensersatzpflichtig.
Mit welcher Begründung willst du die Miete verweigern?. Sobald da zwei Monatsmieten Rückstand entstehen, ist dir FRISTLOSE Kündigung fällig.
Den Vermieter interessiert es überhaupt nicht, auf wie viele Wohnungen du dich bewirbst. Wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, wirst du die Wohnung räumen müssen, sonst wird das sehr teuer für dich.