Wohnung mit 18. und Abitur
Hey,
eine Freundin von mir hält es zu Hause nicht mehr aus. Sie will ausziehen. Sie ist 18 Jahre und ist im 11. Schuljahr. Also Abitur. Bekommt sie eine eigene Wohnung? Wenn ja, wer sind die Ansprechpartner?
Ihr würdet mir sehr helfen.
Liebste Grüße
Jeff1993
11 Antworten
Klar bekommt sie eine eigene Wohnung, wenn sie einen Vermieter findet. Ansprechpartner sind die örtlichen Vermieter und Wohnungsunternehmen.
Die Finanzierung des Lebens allerdings wird das Hauptproblem werden. Sie bekommt möglicherweise Schüler-BAföG. Vom Wohngeldgesetz ist sie dadurch ausgeschlossen. Außerdem müsste sie für Wohngeld nachweisen können, wovon sie lebt. Darüber hinaus hat sie Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern, die schließen das Kindergeld mit ein. Ansonsten gehts nur, wenn sie nebenbei arbeitet. Ja, das geht auch, wenn man Abitur macht.
Darf sie, aber es muss ihr jemand finanzieren.
Kann das Amt nicht irgendwie finanziel helfen oder die Wohngeldstelle?
Klar kann sie ausziehen aber es wird keine Stelle ohne vernünftigen Grund finanzieren. Es sei denn ihre eltern zahlen - aber das klingt ja jetzt erstmal nicht so. Das Jugendamt ist nicht zuständig und die Arge wird ihr sagen, dass sie zu Hause bleiben soll. Mit eigener Wohnung ist es auch nicht immer toll - alles muss man bezahlen, man hat viel mehr arbeit und lernen muss man auch! Falls sie geld von der arge bekommen würde, würde das Geld warscheinlich nicht reichen. Schüler sein ist nicht billig - aber das merkt man erst wenn man mit Hartz 4 Satz überlben muss. Bedeutet sie wird einen Job brauchen - neben der schule. Und sie muss zu terminen bei der Arge (denen ist egal ob sie dann schule hat oder nicht). Ich würde mir das an ihrer Stelle gut überlegen. In den meisten fällen bedeutet das abstieg!.... Und wenn sie es dort 18 jahre ausgehalten hat wird sie es wohl auch noch ein Jahr aushalten. danach kann sie sich ja einen job suchen oder Bafög beantragen (falls sie studieren geht)
Aber nicht mehr für über 18jährige.
Also es gibt schon Möglichkeiten auch nach dem 18. Lebensjahr noch vom Jugendamt betreut zu werden. Aber da muss es dann schon wirklich triftige Gründe geben und ich denke, dass das auch nur funktioniert wenn das Jugendamt bereits vorher involviert war. Das scheint hier ja nicht der Fall zu sein. Erwachsenwerden ist nicht einfach und ich kann verstehen, dass man mit 18 auch eigene Wege gehen will ABER solange ihre Eltern sie nicht mishandeln sollte sie unbedingt zu Hause bleiben. Ihr leben wird durch eine Fremdfinanzierte Wohnung nicht schöner - und schon gar nicht einfacher....
ja klar bekommt sie eine eigene wohnung. nur wer zahlt? bis zum 25 lebensjahr (wenn das kind zur schule geht und die eltern genug verdienen) müssen die eltern aufkommen. ansonsten muss sie es selbst zahlen.
Diese 25er Grenze ist hier Unsinnig.
Kann das Amt nicht irgendwie finanziel helfen oder die Wohngeldstelle?
wieso? wenn die eltern genug verdienen müssen die auch für ihr kind aufkommen - nicht das amt.
Sie kann eine eigene Wohnung anmieten, wenn sie oder ihre Eltern das bezahlen können. Nur in wirklichen Notfällen gibt es Hilfe vom Jugendamt oder Jobcenter.
Gute Antwort! Jedoch würde ich auch noch sagen, dass man, falls es große familienstreitigkeiten gibt, sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen kann. Es gibt auch betreutes wohnen.