Wohnung mieten, mit Freundin oder als WG?
Hallo Community,
undzwar möchte ich demnächst bei meinen Eltern ausziehen, mit 25 etwas spät, allerdings geht das vom Amt aus nicht eher. Ferner möchte ich womöglich auch mit meiner Freundin zusammen ziehen. Ich würde anfangs Unterstützung vom Amt bekommen, meine Freundin macht eine Ausbildung im zweiten Lehrjahr und ist demnach auch aus der Probezeit raus. Nun stellt sich uns die Frage ob wir eher angeben sollen dass wir ein Paar sind, oder dass wir eine WG eröffnen. Also jeweils beim Amt und beim Vermieter. Wie genau ist das denn beim Amt geregelt mit der Miete? Weil als WG würde ich denn den meisten Teil der Wohnung für mich beanspruchen, und als Paar wär das ja alles geteilt.
Vielen dank im Voraus für Antworten
6 Antworten
ob wir eher angeben sollen dass wir ein Paar sind, oder dass wir eine WG eröffnen.
Das eine schließt das andere nicht aus. Man kann als Beziehungspaar zusammenleben und trotzdem seine Finanzen trennen und im wirtschaftlichen Sinne als WG zusammenleben. In dem Fall stellt man keine Bedarfsgemeinschaft dar . Man lebt zusammen, teilt sich das Bett, finanziell aber "nur" die Wohnkosten und ggf. die Kosten für Grundlebensmittel und Hygieneartikel, wie jede "normale" WG auch. http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konstellation-wohngemeinschaft-oder-lebensgemeinschaft#answer58095198
gerne :) LG
Hallo tattoist, die Idee mit der WG ist nicht abwegig. In der Praxis muss das dann jedoch auch gelebt werden. Ich habe nicht das Gefühl das Du zum Nachteil der Staatskasse handeln willst. Denk an die Asylanten, Migranten, illegale Grenzübertreter usw....Für diesen Personenkreis gibt es auch monatlich Begrüßungsgeld. Du machst das richtig. Gestalte Deine Zukunft. Gruß Peter
Danke Peter, und nein, ganz im Gegenteil. Ich möchte ja gerne ein Gewerbe anmelden und damit die Staatskasse ja weiter mit *finanzieren... könnte dies ja unangemeldet betreiben ;)
Wenn ihr ein Paar seid dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Wenn man natürlich jetzt sagt : Hey wir machen eine WG, kann man sich schon auf Termine mit dem Außendienst der SGB II Stelle einrichten.
Dann müsste die Wohnung auch einen echten WG Character haben. Getrennte Schlafzimmer etc.
Wenn ihr ein Paar seid dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Falsch.Eine Paarbeziehung unter einem Dach ist nicht automatisch auch eine Bedarfsgemeinschaft. Eine BG setzt gemeinsames Wirtschaften voraus und dass man finanziell füreinander aufkommt und sorgt, Das muss man als unverheiratetes Paar ohne gemeinsames Kind aber nicht tun.. das ist eine freiwillige Entscheidung. Teilt man sich nur die Wohn- und Grundkosten, lebt man als Beziehungspaar wirtschaftlich als WG zusammen.. und dann ist man keine BG ;)
Deshalb:
Paar = Bedarfsgemeinschaft
WG = einzel Personen
Viel Erfolg.
Wenn Du Unterstützung vom Jobcenter bekommst würdet Ihr als PAAR eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden, somit wäre sie dann auch im Bezug...ich an ihrer Stelle würde das nicht wollen, auf der anderen Seite würde eine Überprüfung im Sinne der WG zu Ärger führen, auch zu Rückzahlungen,ggf. zum Strafverfahren...am Besten suchst Du Dir einen JOB, ziehst dann erst um, wie andere erwachsende Menschen es auch tun, dann hast Du kein Problem
dass das hilfreich ist sich einen job zu suchen, brauchst DU mir nicht erzählen. ich habe eine ausbildung bei der airbus in finkenwerder angefangen und musste die aus gesundheitlichen gründen beenden, und ich will ausziehen um mich selbstständig zu machen.
....andere erwachsene menschen? eine solche bemerkung kannst du dir in... du weißt schon,.... sparen ;)
Zumal "andere erwachsene Menschen" auch das Drittel der erwerbsfähigen ALG2-Bezieher umfasst, die TROTZ Job Hilfeleistungen benötigen. Einen Job zu haben heisst längst nicht, finanziell "keine Probleme" zu haben.
super, herzlichen dank. das klingt alles sehr plausibel. man muss solche sachen halt einfach nur wissen :) besten dank