Wohnung mieten erst zur Hausverwaltung oder Jobcenter?

6 Antworten

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Sieh erst mal zu, dass Du die Wohnung erhälst, dann den Mietvertrag und wenn Du sicher bist, dasß die Arge zustimmt, gehst Du mit dem Mietvertrag zur ARGE. Nach Zustimmung den Mietvertrag unterschreiben und an die Hausverwaltung schicken oder bringen.

Reanne  03.10.2016, 00:50

Danke für den Stern.

Frage bei der Hausverwaltung nach, ob sie bereit wären Dir diese Wohnung zu vermieten. Sagt diese ja, dann kannst Du immer noch zum JC gehen und die Übernahme der Mietkosten beantragen.

Tja, Umzüge muss man sich tatsächlich vom KJC genehmigen lassen, sonst kann es irgendwie Probleme geben. Mein Fallmanager hat mich damals für meinen unangemeldeten Umzug

ein wenig gerügt. War am Ende aber in Ordnung. Ich weiß aber nicht, wie es ist, wenn er nicht so freundlich ist. Du darfst glaube auch nicht einfach in eine teurere Wohnung umziehen. Frag dort lieber noch mal nach, bevor du etwas unterschreibst.

godb6463 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 01:07

Alles mögliche mit JC ist schon geklärt. Ich muss dort nurnoch mit einem Wohnungsangebot auftauchen.

Gehe zur Hausverwaltung und frage dort nach einer Wohnung die den Krieterein  entspricht .Nur einen mietvertrag must den amt vorlegen vor der unterschrift wen du dort einen Wohnung bekommt sonst versuche eine Genossenschaft Wohnung zu bekommen auch wen es dann teurer ist da dort Anteile zu kaufen sind.!

geh zur hausverwaltung, bewirb dich und lass dir ein expose geben. damit gehst du zum jc und reichst denen die wohnung ein mit antrag auf kostenübernahme der kdu, antrag auf umzug, antrag auf renovierungskosten.

gibts nen grund umzuziehen der plausibel ist?

godb6463 
Beitragsersteller
 03.10.2016, 00:23

ich lebe in berlin und hier zählt einkommen bei den vermietern leider.

godb6463 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 21:17

wohne mit meiner familie vorübergehend bei meinen Eltern. da ich zurzeit nicht arbeite ist es schwer eine wohnung zu finden, da die miete entweder zu hoch ist (auch mit wbs) oder die Vermieter kein JC haben möchte. zurzeit haben wir noch eine polizeilische meldung deswegen sind wir noch nicht "obdachlos".

scharrvogel  27.09.2016, 06:49
@godb6463

man könnte meinen du wohnst in münchen oder ähnlichen wucherorten, wo es ein halbes vermögen kostet eine wohnung zu bekommen. aber es steht doch so unglaublich viel leer.

beim vermieter musst du doch erstmal das jc garnicht erwähnen.

godb6463 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 18:37

meine familie und ich sind gestern ausgezogen

scharrvogel  26.09.2016, 18:59
@godb6463

dann musst du dir eine vorübergehende bleibe vom jc und deren obdachlosenabteilung zuteilen lassen. vorher wirst du keinen wohnraum bekommen, da du derzeit keinen bedarf hast wenn du in der familie unterkommst.

warum hast du nicht schon längst reagiert und wieso wird man mit familie obdachlos?