Wohnung bezahlt bekommen bei ausbildungssuchend und schlechten Umständen

7 Antworten

Hallo, Du bekommst nur Unterstützung, wenn Du bereits eine Wohnung hast. In NRW darf diese 260€ Kaltmiete nicht übersteigen und wenn Du bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet bekommst Du auch weiterhin Kindergeld. Viel Glück für Dich ☺

Schloniii11 
Beitragsersteller
 05.01.2015, 00:49

Alles klar vielen Dank! Was ist denn, wenn die Kaltmiete von 290€ überschritten wird? Wird die Wohnung dann garnicht bezahlt oder nur bis zu diesen 290€ kalt und den Rest muss ich selbst übernehmen? Danke und Lieben Gruß

In erster Linie sind deine Eltern Unterhaltpflichtig und nicht der Staat!

Schloniii11 
Beitragsersteller
 05.01.2015, 00:47

Danke! Meine Eltern haben aber beide momentan kein eigenes Einkommen. Also praktisch existensminimum.

Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit Ausbildung suchend meldest,dann musst du auch ernsthafte Bemühungen ( Bewerbungen ) um einen Ausbildungsplatz nachweisen und Termine wahrnehmen, ggf. an Maßnahmen teilnehmen und dich auf Vermittlungsvorschläge bewerben !

Dann müsste ein neuer Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse ( Agentur für Arbeit ) gestellt werden und dann würde zunächst deine Mutter das Kindergeld bekommen.

Um überhaupt Unterstützung vom Jobcenter zu bekommen,musst du diesem nachweisen,dass es dir unzumutbar ist weiterhin bei deiner Mutter wohnen zu bleiben,weil du noch unter 25 bist.

Erst dann würde dir ALG - 2 + deine angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gezahlt,abzüglich anrechenbarem Einkommen,also z.B. deinem Kindergeld,was dir deine Mutter dann geben müsste,wenn sie keinen Unterhalt zahlt oder zahlen muss,weil du z.B. noch keine Ausbildung begonnen hast.

Die Wohnung dürfte dann zwischen 45 qm - 50 qm haben,was diese dann bei dir kosten dürfte,damit sie als angemessen angesehen würde,kann dir nur dein zuständiges Jobcenter beantworten.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Da kannst du unter diesem Namen auch mal ,, Erstausstattung Wohnung " eingeben,da findest du weitere Hinweise über evtl.zustehende Leistungen für eine eigene erste Wohnung.

Geh einfach zum Amt.

Ein Auszug aus dem Elternhaus unter 25 Jahren wird von Seiten des Jobcenters nur unterstützt, wenn auch schwerwiegende Gründe nachgewiesen werden können.

Ob dies bei Dir der Fall ist, müsste geprüft werden. Falls ja, könntest Du Alg2 & angemessene Kosten für Unterkunft (KdU) bekommen.