Wohnung bezahlt bekommen bei ausbildungssuchend und schlechten Umständen
Hey ihr Lieben, Ich bin 19 Jahre alt. Ich habe im März 2014 meine Schule beendet. Momentan tätige ich eine selbstständige Arbeit, mehr oder weniger um Wissen für meinen späteren Beruf anzueignen. Da springt allerdings kaum was bei rum. Mal einen Monat garnichts, mal nur 100€. Ich habe ein Auto was ich unterhalten muss und muss Zuhause raus, da meine Mutter alkoholkrank ist, ich damit absolut nicht mehr klarkomme, daran kaputt gehe und bei meinem Vater kein Platz ist. Ich würde mir jetzt noch einen 450€ Job nebenbei suchen, muss aber unbedingt raus von Zuhause und da ich auch Fixkosten habe, würde ich mir von 450€ Einkommen keine Wohnung und den dazu gehörigen Lebensunterhalt leisten können. Meine Frage nun... Wenn ich mich jetzt ausbildungssuchend melde (ich möchte auch wirklich eine Ausbildung für 08/09 2015 finden!!) bekomme ich dann Unterstützung vom Staat/Amt z.B. Wohnungszuschuss, Kindergeld, oder vielleicht sogar die Wohnung bezahlt? Kennt jemand die ungefähren Grenzen, wie groß und wie teuer eine Wohnung für 1 Person sein darf, dass sie vom Staat bezahlt wird? Hab das nämlich schonmal gehört. Würde mich sehr über jede Art von jeglicher Antwort freuen! Vielen Dank
7 Antworten
Hallo, Du bekommst nur Unterstützung, wenn Du bereits eine Wohnung hast. In NRW darf diese 260€ Kaltmiete nicht übersteigen und wenn Du bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet bekommst Du auch weiterhin Kindergeld. Viel Glück für Dich ☺
Alles klar vielen Dank! Was ist denn, wenn die Kaltmiete von 290€ überschritten wird? Wird die Wohnung dann garnicht bezahlt oder nur bis zu diesen 290€ kalt und den Rest muss ich selbst übernehmen? Danke und Lieben Gruß
In erster Linie sind deine Eltern Unterhaltpflichtig und nicht der Staat!
Danke! Meine Eltern haben aber beide momentan kein eigenes Einkommen. Also praktisch existensminimum.
Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit Ausbildung suchend meldest,dann musst du auch ernsthafte Bemühungen ( Bewerbungen ) um einen Ausbildungsplatz nachweisen und Termine wahrnehmen, ggf. an Maßnahmen teilnehmen und dich auf Vermittlungsvorschläge bewerben !
Dann müsste ein neuer Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse ( Agentur für Arbeit ) gestellt werden und dann würde zunächst deine Mutter das Kindergeld bekommen.
Um überhaupt Unterstützung vom Jobcenter zu bekommen,musst du diesem nachweisen,dass es dir unzumutbar ist weiterhin bei deiner Mutter wohnen zu bleiben,weil du noch unter 25 bist.
Erst dann würde dir ALG - 2 + deine angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gezahlt,abzüglich anrechenbarem Einkommen,also z.B. deinem Kindergeld,was dir deine Mutter dann geben müsste,wenn sie keinen Unterhalt zahlt oder zahlen muss,weil du z.B. noch keine Ausbildung begonnen hast.
Die Wohnung dürfte dann zwischen 45 qm - 50 qm haben,was diese dann bei dir kosten dürfte,damit sie als angemessen angesehen würde,kann dir nur dein zuständiges Jobcenter beantworten.
Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.
Da kannst du unter diesem Namen auch mal ,, Erstausstattung Wohnung " eingeben,da findest du weitere Hinweise über evtl.zustehende Leistungen für eine eigene erste Wohnung.
Geh einfach zum Amt.
Ein Auszug aus dem Elternhaus unter 25 Jahren wird von Seiten des Jobcenters nur unterstützt, wenn auch schwerwiegende Gründe nachgewiesen werden können.
Ob dies bei Dir der Fall ist, müsste geprüft werden. Falls ja, könntest Du Alg2 & angemessene Kosten für Unterkunft (KdU) bekommen.