Wohngeld Bearbeitung dauert 6-8 Wochen?

4 Antworten

Beim Wohngeld gibt es eben keinen Vorschuss,denn das soll nicht deinen / euren Lebensunterhalt sichern,es ist nur ein kleiner Zuschuss zur Miete !

Deshalb hättest du gleich einen zusätzlichen Antrag beim Jobcenter auf ALG - 2 stellen sollen,hätte dir dann mehr mit Wohngeld und Kinderzuschlag zugestanden bzw.hättest du damit dann euren Bedarf inkl.deines ALG - 1 decken können,dann hätte dich das Jobcenter selber darauf hingewiesen das du diese vorangingen Leistungen beantragen musst.

Du solltest dir aus dem Internet mal einen kostenlosen Rechner für das Wohngeld und einen für den Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit suchen.

Dann hättest du evtl.deinen ca. Anspruch auf Wohngeld,denn das wird beim Kinderzuschlag gefragt,den Betrag könntest du dann eingeben und würdest erfahren ob dann ggf.noch Anspruch besteht und wenn ja wie viel es geben könnte.

Das addierst du dann und dazu zählst du noch dein ALG - 1 / Kindergeld / Unterhalt / Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt usw.

Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss wäre dann Einkommen deines Kindes.

Von deinem ALG - 1 kannst du dann min. 30 € Versicherungspauschale abziehen und für dein KFZ - die monatlich durchschnittlichen Kosten für KFZ - Haftpflicht und Steuern.

Das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen und dazu zählst du das volle Kindergeld und Unterhalt bzw.Unterhaltsvorschuss und das würde dann das gesamte anrechenbare Einkommen ergeben.

Euer Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) vom Jobcenter liegt dann min. derzeit bei 404 € Regelsatz für dich + einen Alleinerziehenden Mehrbedarf,da kommt es darauf an wie viele minderjährige Kinder und wie alt diese sind.

Für ein Kind unter 7 Jahren würden dir 36 % ( 145,44 € ) Mehrbedarf von deinem Regelsatz zustehen,für ein Kind über 7 Jahren wären es dann noch 24 % = 96,96 € und dazu kommt dann dein KDU - Kopfanteil ( Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete ),dass ergibt dann deinen Bedarf.

Also bei 2 Personen im Haushalt würden das jeweils 50 % der Warmmiete sein.

Deinem Kind stünden dann als Regelsatz min.derzeit 237 € ( 0 - 5 Jahre ) zu,ab 6 - 13 würden es 270 € sein und dazu käme dann auch der KDU - Kopfanteil,dass ergibt dann den Bedarf des Kindes und darauf wird dann sein Einkommen angerechnet.

Wenn du also nach Abzug der 30 € und der absetzbaren Beiträge für Versicherungen usw.mit deinem ALG - 1 + Wohngeld + Kinderzuschlag mehr bzw.deinen Bedarf nach dem SGB - ll decken könntest,dann müsstest du vorrangig Wohngeld und Kinderzuschlag in Anspruch nehmen.

Hättest du weniger,könntest du mit deinem Antrag auf Wohngeld dann auch rückwirkend ab dem Monat in dem du Wohngeld beantragt hast einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen und müsstest dementsprechend auch rückwirkend deine so genannte Aufstockung bekommen.

Beim Jobcenter könntest du dann auch mit aktuellen Kontoauszügen einen Vorschuss beantragen und bei Mittellosigkeit auch bekommen,aber Mittellos in dem Sinne bist du / ihr ja nicht,du bekommst ja deine ca. 800 € ALG - 1 + 190 € Kindergeld und dazu Unterhalt bzw.Unterhaltsvorschuss.

JennaPolly 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 16:39

Vielen Dank 🤗

vielleicht kann aber die Arge mit einem kleinen Darlehen die Zeit überbrücken!?

Die würde ich mal ansprechen!!

Viel Erfolg, alles wird wieder GUT!!!

Wohngeld ist nun einmal keine Hilfe zum Lebensunterhalt und deine sonstigen Kosten (Geburtstag, TÜV) sind für die Wohngeldbewilligung irrelevant.

Anspruch auf Vorschuss hast du erst nach Ablauf von zwei Monaten ab Vollständigkeit der Unterlagen.