Wohngeld Bearbeitung dauert 6-8 Wochen?
Hallo zusammen, ich hab ein Problem, nicht das ich davon eh schon genug hätte. Also, ich bin seit 05.10. arbeitslos, habe mich auch ordnungsgemäß arbeitssuchend und los gemeldet. Dann hat erstmal die Bearbeitung von dem Arbeitslosengeldantrag ewig gedauert, da der AG sich mit der Arbeitsbescheinigung schön Zeit gelassen hat. Habe am 15.11. Das 1. Arbeitslosengeld bekommen, ich bin alleinerziehend und komme mit 800 Arbeitslosengeld nicht aus. Habe also zusätzlich Wohngeld beantragen wollen, bin dann also zur Wohngeldstelle, da ich noch nie sowas beantragt habe wusste ich also nicht was alles dafür benötigt wird, bin also dahin da wollte die nette Dame das ich noch eine Bescheinigung von JA brauche das ich eine Beistandschaft beantragt habe, eine Schulbescheinigung und den Bewilligungsbescheid von der Arge den ich zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht hatte, heute hatte ich einen Termin bei der Wohngeldstelle um diese Unterlagen nachzureichen, den Rest hatte ich ja schon, dachte ich, nun teilte mir die Dame mit das ich noch eine Meldebescheinigung von der Gemeinde und einen Mietbescheinigung vom Vermieter bräuchte, super hätte mir die Trulla ja schon beim letzten Mal sagen können 😠 nunja auf meine Nachfrage wie lange die Bearbeitung dauern würde, meinte die ernsthaft 6-8 Wochen???!!! Ich habe dann gefragt was ich bis dahin machen soll? Ich kann ja nicht aufhören zu existieren??? Sie meinte dann ich könnte ja Aufstockung beim Jobcenter beantragen, wobei dann aber der Antrag auf Wohngeld hinfällig wäre und ob mir was zustehen würde, wüsste sie nicht. Ich habe dann gefragt ob es nicht sowas wie ein Überbrückungsgeld oder ähnliches geben würde, dies verneinte die Dame. Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr was ich noch machen soll? Mein Kind hat diesen Monat Geburtstag 😢, mein Auto muss zum TÜV und ich bin pleite!! Es piept mich einfach nur an, dieser Willkür ausgesetzt zu sein! Ich habe zwar eine gute Aussichten auf eine neue Stelle ab Dezember aber das ist eben noch nicht sicher. Vielleicht kann mir ja jemand helfen? Danke schon mal 🤗
4 Antworten
Beim Wohngeld gibt es eben keinen Vorschuss,denn das soll nicht deinen / euren Lebensunterhalt sichern,es ist nur ein kleiner Zuschuss zur Miete !
Deshalb hättest du gleich einen zusätzlichen Antrag beim Jobcenter auf ALG - 2 stellen sollen,hätte dir dann mehr mit Wohngeld und Kinderzuschlag zugestanden bzw.hättest du damit dann euren Bedarf inkl.deines ALG - 1 decken können,dann hätte dich das Jobcenter selber darauf hingewiesen das du diese vorangingen Leistungen beantragen musst.
Du solltest dir aus dem Internet mal einen kostenlosen Rechner für das Wohngeld und einen für den Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit suchen.
Dann hättest du evtl.deinen ca. Anspruch auf Wohngeld,denn das wird beim Kinderzuschlag gefragt,den Betrag könntest du dann eingeben und würdest erfahren ob dann ggf.noch Anspruch besteht und wenn ja wie viel es geben könnte.
Das addierst du dann und dazu zählst du noch dein ALG - 1 / Kindergeld / Unterhalt / Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt usw.
Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss wäre dann Einkommen deines Kindes.
Von deinem ALG - 1 kannst du dann min. 30 € Versicherungspauschale abziehen und für dein KFZ - die monatlich durchschnittlichen Kosten für KFZ - Haftpflicht und Steuern.
Das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen und dazu zählst du das volle Kindergeld und Unterhalt bzw.Unterhaltsvorschuss und das würde dann das gesamte anrechenbare Einkommen ergeben.
Euer Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) vom Jobcenter liegt dann min. derzeit bei 404 € Regelsatz für dich + einen Alleinerziehenden Mehrbedarf,da kommt es darauf an wie viele minderjährige Kinder und wie alt diese sind.
Für ein Kind unter 7 Jahren würden dir 36 % ( 145,44 € ) Mehrbedarf von deinem Regelsatz zustehen,für ein Kind über 7 Jahren wären es dann noch 24 % = 96,96 € und dazu kommt dann dein KDU - Kopfanteil ( Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete ),dass ergibt dann deinen Bedarf.
Also bei 2 Personen im Haushalt würden das jeweils 50 % der Warmmiete sein.
Deinem Kind stünden dann als Regelsatz min.derzeit 237 € ( 0 - 5 Jahre ) zu,ab 6 - 13 würden es 270 € sein und dazu käme dann auch der KDU - Kopfanteil,dass ergibt dann den Bedarf des Kindes und darauf wird dann sein Einkommen angerechnet.
Wenn du also nach Abzug der 30 € und der absetzbaren Beiträge für Versicherungen usw.mit deinem ALG - 1 + Wohngeld + Kinderzuschlag mehr bzw.deinen Bedarf nach dem SGB - ll decken könntest,dann müsstest du vorrangig Wohngeld und Kinderzuschlag in Anspruch nehmen.
Hättest du weniger,könntest du mit deinem Antrag auf Wohngeld dann auch rückwirkend ab dem Monat in dem du Wohngeld beantragt hast einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen und müsstest dementsprechend auch rückwirkend deine so genannte Aufstockung bekommen.
Beim Jobcenter könntest du dann auch mit aktuellen Kontoauszügen einen Vorschuss beantragen und bei Mittellosigkeit auch bekommen,aber Mittellos in dem Sinne bist du / ihr ja nicht,du bekommst ja deine ca. 800 € ALG - 1 + 190 € Kindergeld und dazu Unterhalt bzw.Unterhaltsvorschuss.
Bitte schön !
vielleicht kann aber die Arge mit einem kleinen Darlehen die Zeit überbrücken!?
Die würde ich mal ansprechen!!
Viel Erfolg, alles wird wieder GUT!!!
Wohngeld ist nun einmal keine Hilfe zum Lebensunterhalt und deine sonstigen Kosten (Geburtstag, TÜV) sind für die Wohngeldbewilligung irrelevant.
Anspruch auf Vorschuss hast du erst nach Ablauf von zwei Monaten ab Vollständigkeit der Unterlagen.
Ich hab dies gefunden, vielleicht hilft es dir?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596982f074a601.php
Danke! 🤗
Gern :-)
Vielen Dank 🤗