Wo steht das Polizisten Beamtenausweise brauchen?
Hallo ihr Lieben, ich habe eine Frage. Mir ist bekannt das Polizisten nur einen Dienstausweis haben, das heißt sie sind bedienstete. Bedienstete dürfe nicht hoheitlich handeln, wie kommt es aber das sie keine Beamtenausweiße haben? Ist der Beamtenstatus wirklich 1945 abgeschafft worden? Wenn ja beghen alle Polizisten und Richter Amtsanmaßung? Kann mir jemand das Gesetz zeigen in dem drin steht das Polizisten und Richter keinen Beamtenausweis brauchen um hoheitlich tätig zu sein? Würde mich sehr interessieren wie das zusammen hängt. Ich freue mich auf eure Antworten.
9 Antworten
Mir ist bekannt das Polizisten nur einen Dienstausweis haben, das heißt sie sind bedienstete.
Ja, darin ist auch nichts falsch. Bedienstete ist ein Oberbegriff für sämtliche Mitarbeiter des Staates, also Beamte und Tarifbeschäftigte.
Bedienstete dürfe nicht hoheitlich handeln,
Doch, um hoheitlich zu handeln, kann man auch Tarifbeschäftigter sein, sonst müssten sämtliche Mitarbeiter des Staates Beamte sein, was aber nicht der Fall ist. Die Polizei gehört aber wie z.B. Feuerwehr, Justizvollzug zum Kernbereich des hoheitlichen Handelns, der immer funktionieren muss (Stichwort Streikverbot), deshalb sind sämtliche Polizeivollzugsbediensteten auch Beamte.
wie kommt es aber das sie keine Beamtenausweiße haben?
Es gibt nur Dienstausweise, weil sich die Inhaber beim Vorzeigen im Dienst befinden. Amts- oder Beamtenausweise mit diesem Titel hat es nie in Deutschland gegeben.
Ist der Beamtenstatus wirklich 1945 abgeschafft worden?
Es wurden zwar vorübergehend alle Beamten von den Alliierten entlassen, aber kurze Zeit später noch vor Inkrafttreten des Grundgesetzes wieder eingestellt. Gäbe es keine Beamte, bräuchte man Art. 33 Abs. 4 und 5 GG nicht und auch kein Bundes- bzw. keine Landesbeamtengesetze.
Wenn ja beghen alle Polizisten und Richter Amtsanmaßung?
Nein, weil es den Beamtenstatus gibt und du bei diesen Personen auch davon ausgehen kannst, dass sie ordnungsgemäß ernannt wurden.
Kann mir jemand das Gesetz zeigen in dem drin steht das Polizisten und Richter keinen Beamtenausweis brauchen um hoheitlich tätig zu sein?
Ein solches Gesetz gibt es nicht. Man wird Beamter durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde, die z.B. in § 10 des Bundesbeamtengesetzes geregelt wird. § 10 Abs. 1 Nr. 1 BBG: "Einer Ernennung bedarf es zur Begründung eines Beamtenverhältnisses."
Von diesem Moment an darf man sich Beamter nennen und hoheitlich tätig werden, dafür braucht man keinen gesonderten Ausweis. Der Dienstausweis beweist nur, dass man wirklich Polizeibeamter ist, siehe z.B. Nrn. 2.5.1 und 2.5.2 des Runderlasses des NRW-Innenministeriums vom 12.04.2010:
2.5.1 Polizeivollzugsbeamte haben den Polizeidienstausweis bei Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen; beim Einsatz in Zivilkleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Werden Polizeivollzugsbeamte unter gemeinsamer Führung eingesetzt, ist nur der mit der Führung Beauftragte vorzeigepflichtig.
2.5.2 Der Polizeidienstausweis braucht nicht vorgezeigt zu werden, wenn der Zweck der Amtshandlung dadurch beeinträchtigt oder der Polizeivollzugsbeamte gefährdet würde.
An deiner Frage ist nichts dran. Ich glaube, du warst zu viel auf den falschen Seiten mit den üblichen Theorien über die angebliche BRD-GmbH unterwegs.
Du kannst den besten Juristen fragen, auch er wird nicht alle Gesetze kennen, weil er sich nur auf ein paar wenige Rechtsgebiete spezialisiert hat, aber theoretisch mit jeder Materie zurechtkommen kann.
Dass jeder Mensch jedes Gesetz verstehen sollte, halte ich für sinnvoll, aber für utopisch. Das liegt vor allem daran, dass viele Vorschriften auch Themen regeln, die im gewöhnlichen Alltag kaum eine Rolle spielen, z.B. das Seearbeitsgesetz, oder als selbstverständlich wahrgenommen werden, z.B. das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch samt seiner zahlreichen Verordnungen, die für den Laien zwar kompliziert, aber trotzdem für die Gesundheit aller notwendig sind. Ich glaube auch, dass die meisten Menschen schon wissen, was erlaubt ist.
Übrigens hast du es in Deutschland noch gut, dort zählt fast nur positiv geschriebenes Recht (mit seinen engen und weiten Auslegungen durch Gerichte). In den USA müsstest du dich erst durch eine Masse von Präzedenzfällen wühlen, sodass du die Entscheidung noch weniger vorhersehen könntest als hier.
Mir ist bekannt das Polizisten nur einen Dienstausweis haben, das heißt sie sind bedienstete
Man wird Beamter durch Ernennung, d.h. mit Übergabe eiern Ernennungsurkunde, nicht durch einen Ausweis. Der Dienstausweis eines Beamte dient nur dazu, seine Identität nachzuweisen.
Bedienstete dürfe nicht hoheitlich handeln,
Natürlich dürfen auch Angestellte bzw. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Ist der Beamtenstatus wirklich 1945 abgeschafft worden?
Nein.
Die gesetzlichen Grundlagen, über Aufgaben sowie Rechte und Pflichten, sind im Bundespolizeigesetz - BPolG und den entsprechenden Gesetzen für die Landespolizeien der Bundesländer geregelt.
Zeig Du uns doch mal bitte ein Gesetz, was einen Beamtenausweis verlangt, zur Ausübung Hoheitlicher Pflichten.
Na ja, dann dürfte doch jeder hoheitlich handeln, denn einen Dienstausweis haben auch Audi mitarbeiter, sowie Kassiererinnen bei Aldi an der Kasse. Wenn es so wäre das man hoheitlich handeln dürfte mit einem Dienstausweis könnte ja jeder sagen okey, du gehst für 5 Jahre etc ins Gefängnis. Es MUSS ja etwas geben das dich befugt das Gesetz zu vertrehten und richten zu können. Ob das jetzt ein Dienstausweiß oder ein Beamtenausweis ist sei mal da hin gestellt. Wäre es aber ein Dienstausweis könnte sich jeder hier als Polizist ausgeben.
Jaja, auf einem Audi Dienstausweis sind ja auch hoheitliche Abzeichen zu finden und es steht was von Polizei drauf. Das kann doch nicht dein Ernst sein.
Aus meinem Dienstausweis steht auch klar drauf, dass ich Soldat bin. Wie könnte ich mich damit also bitte als Polizist ausgeben?
Ja und da sind wir wieder an meinem Punkt, reicht ein Dienstausweiß aus um hoheitliche Handlungen vor zu nehmen? Wenn ein Polizist ein Dienstausweis besitzt, bei dem wie du sagst Polizei drauf steht, reicht das aus? Und ich möchte genau wissen wo das steht das das aus reicht um hoheitlich handeln zu können. In welchem Gesetzt welcher § ? Ich suche nach Stichfesten Beweißen die durch geltende Gesetze begründet sind.
Laut Wikipedia reicht es, wenn man Beamter ist um hoheitliche Aufgaben ausführen zu dürfen. Ein Dienstausweis bescheinigt mir die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Dienststelle, das heißt mit einem Dienstausweis der Polizei kann man nachweisen, dass man tatsächlich zur Polizei gehört
Hast du dir die Quellen von Wikipedia schon mal angeschaut? Ich sucher hier nach Gesetzen, nicht nach Nachrichten.
Art 33 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Absatz 4:
"Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen." Polizeibeamte arbeiten demnach im öffentlichen Dienst. Im Polizeigesetz ist auch nur vom Dienstausweis die Rede.
denn einen Dienstausweis haben auch Audi mitarbeiter, sowie Kassiererinnen bei Aldi an der Kasse
Die haben höchstens einen Firmenausweis.
Es MUSS ja etwas geben das dich befugt das Gesetz zu vertrehten [sic] und richten zu können
Ja. Das nennt sich Ernennungsurkunde.
Hast du dir die Quellen von Wikipedia schon mal angeschaut?
Hast du? Wenn nicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)#Einzelnachweise
Dass man zur Polizei dazu gehört aber nicht dass man Beamter ist
Polizisten sind in Deutschland Beamte.
Was für eine dämliche Frage...
Ja natürlich, alle Staatsdiener begehen immer nur Amtsanmaßung, in Wirklichkeit musst du dich natürlich an keine Gesetze halten und kannst tun und lassen, was du willst. Probier es aus und sieh, was passiert.
Ja das weis ich alles. Ich wollte nur mal sehen ob es da wirklich kein Gesetz gibt das besagt das Polizisten nur einen Dienstausweis brauchen. Ich weiß das ich tun und lassen kann was ich will etc. allein wenn ich mich als Mensch sehe und nicht mehr als Person kann mir niemand etwas tun. Das Problem dabei ist das viele Polizisten sich nicht auskennen. Und ich keine lust habe ständig belästig zu werden. Die Polizisten werden geschult auf Menschen die sich auskenne, das heißt wenn sie einen Verdacht haben das jemand sich wirklich mit unseren Gesetzen befasst dann halten sie sich selber an ihre eigenen Regeln nicht mehr. Das führt dann dazu das mir ohne Gesetzliche Grundlage der Führerschein gestohlen wird. Ich bin schon dabei gegen diese Polizisten vor zu gehen. Aber dies alles geht sehr weit in die Materie hinein.
Ich bin eine Sie XD
und ich suche nach stichhaltigen gültigen Gesetzen die wie oben schon beschrieben, besagen das Polizisten Richter etc mit einem Dienstausweis hoheitlich handeln dürfen, wenn ich mich zu dem System BRD bekenne.
allein wenn ich mich als Mensch sehe und nicht mehr als Person kann mir niemand etwas tun.
Glaubst du ernsthaft, du würdest dann nicht mehr den Gesetzen unterliegen?
Das Problem dabei ist das viele Polizisten sich nicht auskennen.
Dein Problem ist offensichtlich, dass du den Unsinn glaubst, der in den dunkleren Ecken des Internets geschrieben wird.
Ich muss leider sagen, das die Deutschen Gesetze eine Bildungslücke bei mir sind. Ich beschäftige mich sonst eher mit Sozialem. Daher bin ich immer an stichfesten Beweisen und gültigen Gesetzen interessiert. Ob die BRD eine GmbH ist ist mir völlig egal, das ändert für mein Leben nichts. Aber was ich in Deutschland nicht gut finde ist das es so ein Gesetzeswirrwarr gibt. Allen Menschen sollte es möglich sein alle Gesetze aus ihrem Land leicht nach zu vollziehen und zu verstehen damit sie dies auch einhalen können. Ich glaube nicht das alle Deutschen alle Gesetze kennen.