Kann ich einen Gerichtstermin wegen einer Prüfung in der Schule verpassen?
Ich muss am Freitag zum einem Gerichtstermin um als Zeuge auszusagen, möchte aber nicht hin und hab auch noch einen Theorietest im Fach Sport (Abitur). Reicht das als Entschuldigung oder brauch ich einen ärztliches Attest?
17 Antworten
Nein, eine solche Prüfung wird als Entschuldigung nicht vom Gericht anerkannt werden. Als Zeuge bist du verpflichtet vor Gericht zu erscheinen, andernfalls wirst du polizeilich vorgeführt. Den Theorietest den kannst du ja nachschreiben. Gericht geht vor!!!!
Sollten wirklich driftige Gründe vorliegen, die ein Erscheinen vor Gericht unmöglich machen, dann kannst du der Verhandlung unter Absprache mit dem zuständigen Richter der Gerichtsverhandlung fern bleiben. Eine Erkältung oder ein gebrochenes Bein und sonstige "harmlose" Krankheiten zählen nicht als Teilnahmehindernisgrund...
Mein Rat: Gehe lieber zu dem Gerichtstermin und hole den Theorietest nach, denn das erspart dir einiges an Ärger...
Aber letztenendes ist es deine Entscheidung...
So viel von mir dazu...
lg, jakkily
Wenn Du beim Gericht bei einer Zeugenladung nicht erscheinst (unentschuldigt), dann kriegst Du ein saftiges Ordnungsgeld aufgebrummt. Du hättest vorweg versuchen müssen, um die Ladung drum herumzukommen. Allerdings wird die Sportprüfung ziemlich sicher nicht als Grund akzeptiert.
Gericht geht überall absolut vor, wenn der Hinderungsgrund aufschiebbar wäre. Und der Prüfungstermin wäre aufschiebbar, die Schule muss Dich wegen der Zeugenladung auf jeden Fall freistellen und Dir Gelegenheit für einen anderen Prüfungstermin geben. Aber der Schule rechtzeitig Bescheid sagen.
Du selbst kannst Dich gar nicht entschuldigen. Du brauchst auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung von der Stelle, wo Du dringender hinmußt als zu Gericht.
Das fällt Dir ja auch sehr früh ein. Normal hättest Du das sofort melden müssen, dann wäre der Verhandlungstag verlegt worden.
Kein Gericht hat Anhörungen oder Sitzungstermine an einem gesetzlichen Feiertag. Also stimmt entweder Dein Kalender nicht, oder Du hast die Vorladung falsch gelesen. Bei Nichterscheinen kann das Gericht Deine Vorführung per Polizei anordnen. Du solltest also
a) die Fakten klären bzgl. der Termine und
b) bei einer Terminüberschneidung unverzüglich den entsprechenden Rechtspfleger oder SB des Gerichts (siehe Vorladung) kontaktieren mit der Bitte um eine Terminverschiebung aus wichtigem Grund (ein Prüfungstermin am Sitzungstag ist ein wichtiger Grund).
Kein Gericht hat Anhörungen oder Sitzungstermine an einem gesetzlichen Feiertag.
Freitag ist Allerheiligem, aber Allerheiligen ist nicht in allen Bundesländer gesetzlicher Feiertag. Das selbe gilt übrigens auch für den Reformationstag.
hirnpatsch
Ja, das stimmt natürlich. Ich vergesse immer, dass Allerheiligen in überwiegend evangelischen Bundesländern ja im Gegensatz zum 31.10. - Reformationstag - gerade kein Feiertag ist. Sorry, da habe ich schneller getippt als gedacht...
...im Gegensatz zum 31.10. - Reformationstag...
Aber auch der 31.10. ist teilweise ein Feiertag - naemlich in den oestlichen Bundeslaendern.
Bitte genau lesen:
Ich vergesse immer, dass Allerheiligen in überwiegend evangelischen Bundesländern ja im Gegensatz zum 31.10. - Reformationstag - gerade kein Feiertag ist.
Meine Aussage gilt natürlich auch (respektive besonders) für die östlichen Bundesländer :-) Je nach Konfessionslage ist entweder der 31.10. oder der 1.11. gesetzlicher Feiertag.
Mußt du bei der Geschäftsstelle des Gerichtes beantragen. Dann gibt es drei Möglichkeiten. Entweder der Grund ist berechtigt und die verschieben den Termin oder der Grund die sehen den Grund nicht als Ausreichend an und du mußt zu dem Termin so erscheinen (bekommst aber eine bescheinigung, daß du aufgrund der Ladung dort warst und dadurch sollten dir nicht wirklich nachteile entstehen)
Hier sind durchaus Gerichtstermine am Freitag - wir müssen ja auch arbeiten! Der 1. November ist bei uns in Schleswig-Holstein (und auch in anderen Bundesländern) kein Feiertag!