Wo muss das Zeiterfassungsgerät angebracht sein?
Wo, am Arbeitsplatz, muss das Zeiterfassungsgerät (z.B. Stempeluhr) angebracht sein?
Muss das am Arbeitsort selber installiert sein, oder kann das auch in einem anderen Haus, in einer anderen Straße, z.B. im Hauptgeschäft der Firma, 500m weiter weg, installiert sein?
4 Antworten
Am Ort, wo du deine Arbeit beginnst. Das bedeutet, dass der Weg vom Gerät zur Arbeitsstelle Arbeitszeit ist und nicht abgezogen werden darf. An sich kommt es auf deinen Vertrag an, allgemein sehe ich da kein Problem.
Wenn das Gerät 500 m von Deinem eigentlchen Arbeitsplatz entfernt ist, dann muss die Zeit, die Du für die Strecke benötigst, auch Arbeitszeit sein.
Es macht ja wenig Sinn, wenn du für jede Zigarettenpause für An- und Abmeldung jedes Mal 1 km laufen musst.
In der Zeit kann jeder Raucher gleich seine ganze Tagesration auf einmal rauchen :-)
Es sollte immer dort angebracht sein, wo die meisten Mitarbeiter zu ihrer Arbeit kommen. Der Haupteingang zum Beispiel.