Wo kann ich nachfragen, für wie lange mir mein Führerschein entzogen wurde

7 Antworten

Hallo dasistsparta

Ich habe bei der Führerscheinstelle angerufen, aber die konnten mir das nicht sagen,

die können dir das sehr wohl sagen, aber am Telefon nicht

Datenschutz:-)

da dein Urteil ja schon eine Weile her ist hat die Fsst selbstverständlich auch deine Unterlagen mitsamt Urteil schon lange erhalten.

du musst persönlich, nach Terminabsprache, zur Fsst gehen und kostenlose Akteneinsicht machen!!

dann weißt du auch Bescheid was dich bei Neuantrag alles erwartet.

du schreibst 2x Alk, das deutet auf eine MPU hin.

nur, um ganz genau zu antworten sollte man das Jahr des ersten Verstoß und das Jahr des zweiten Verstoßes wissen, außerdem die Promillewerte beider Trunkenheitsfahrten

Wo kann ich nachfragen, für wie lange mir mein Führerschein entzogen wurde

Bitte das Gericht (welches Gericht dich verurteilt hat, weißt Du hoffentlich noch?) nach einer Zweitschrift des Urteils. Da steht dann auch die Zeitdauer des Entzugs drin.

und ob ggf. eine MPU nötig ist

Das entscheidet die Führerscheinstelle. Wewegen wurde die FE entzogen?

dasistsparta3 
Beitragsersteller
 24.08.2014, 19:45

alk, 2. mal

clemensw  24.08.2014, 22:07
@dasistsparta3

Wenn du vernünftige Antworten möchtest, solltest Du dir nicht jedes Dateil einzeln aus der Nase ziehen lassen...

Wann waren die Vorfälle? Welche BAK-Werte? Allgemeine oder anlaßbezogene Verkehrskontrolle? Bußgeld oder Geldstrafe? Fahrverbot beim 1. Verstoß? Wieviel Punkte in Flensburg?

Ein Urteil schreibt nur vor, in welchem Zeitraum die Verkehrsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf, aber nach dieser Zeit liegt die Entscheidung alleine bei denen. Du musst alles tun, was sie von dir verlangen..

Also da würde ich mich mal an Flensburg wenden.

Du hast ein Urteil wegen einer Strafe im Strassenverkehr mit Führerscheinentzug bekommen und kannst dich nicht mehr dran erinnern? Das sind dann eher starke Symptome für einen Besuch beim Nervenarzt!

tja, da warst du schon richtig bei der fs-ausstellenden behörde, allerdings müssten die dir auch sagen können, was genau gegen dich vorliegt. frage schriftlich nach, das könnte weitere klarheit verschaffen. am fon ist das so eine sache.