Wo kann ich Fingerabdrücke von meiner Geldbörse nehmen lassen?
Also vor einer Woche wurde mir meine Geldbörse in der 250€ waren aus meiner geschlossenen Tasche in der Kasse gestohlen, ich bin sofort zur Polizei gegangen & hab eine Anzeige machen lassen. Am nächsten Tag ist die Geldbörse dann wieder aufgetaucht. Die Polizei meint sie können keine Fingerabdrücke von der Geldbörse nehmen, und haben mich nur ausgemacht, finde das eigentlich aber nicht so lustig.
Wo kann ich von meiner Geldbörse Fingerabdrücke nehmen lassen?
Ich brauch bitte dringend Hilfe!!
7 Antworten
Fingerabdrücke kannst du in einer Detektei nehmen lassen (Bsp: Wirtschaftsdetektei IDUS Consulting) oder jeder x-beliebigen Institution, die eine Forensikabteilung mit der entsprechenden Ausrüstung unterhält. D.h. es ist relativ leicht, von deiner Geldbörse Fingerabdrücke zu nehmen - das kostet einfach einen "kleinen" Geldbetrag, abhängig vom Aufwand und dem angewendeten Verfahren.
Was viel schwieriger ist: Fingerabdrücke zum Vergleich haben. Denn:
Die Polizei kann zwar erkennungsdienstliche Massnahmen durchführen, zu denen auch das Nehmen von Fingerabdrücken gehört. Das geht aber nicht einfach so, weil eine Lehrerin sagt: So Kinder, alle mal Finger herhalten.
Selbst die Polizei benötigt eine Ermächtigungsgrundlage. Siehe § 81b StPO.
§ 81b [Lichtbilder und Fingerabdrücke]
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.
Die Norm spricht allerdings von Beschuldigten.
Beschuldigter ist, wer in einem laufenden Ermittlungsverfahren als Tatverdächtiger geführt wird. Als unbeteiligte Person ist man daher nicht davon umfasst. Auch kann niemand dazu gezwungen werden, seine Fingerabdrücke abzugeben, auch nicht gegen seinen Willen, denn es gilt der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare", was bedeutet, dass niemand gezwungen werden kann an seiner Überführung aktiv mit zu wirken.
Gegen Personen, die nicht als Beschuldigte gelten, kann die Polizei nach § 163b Abs. 2 StPO vorgehen.
(2) 1 Wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist.
Unverdächtig ist jemand, gegen den ein Tatverdacht nicht begründet werden kann. Voraussetzung ist, dass die Identitätsfeststellung zur Aufklärung einer Straftat geboten ist. Das ist der Fall, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betroffene als Zeuge oder Augenscheinsobjekt benötigt wird (Meyer-Goßner StPO § 163b Rn 15.)
Eine Durchsuchung und eine erkennungsdienstliche Behandlung dürfen bei Unverdächtigen selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs 1 S 2 nicht gegen den Willen des Betroffenen erfolgen (Pfeiffer StPO § 163b Rn 10.)
Dazu reicht es aus, wenn der Betroffene durch schlüssige Handlung zum Ausdruck bringt, mit der Maßnahme nicht einverstanden zu sein (Meyer-Goßner StPO § 163b Rn 19).
Das heisst soviel wie: Jeder der sagt, dass er keine Fingerabdrücke abgeben will, muss das nicht tun, mit einem simplen Verweis auf § 163 b Absatz 2 hin.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtstaat, so dass eine nicht verdächtige Person nicht gegen Ihren Willen gezwungen werden kann, Fingerabdrücke abzugeben.
Das ist übrigens auch der Grund, warum die Polizei gesagt hat sie können keine Fingerabdrücke von der Geldbörse nehmen. Im Prinzip könnten sie das schon, indem sie die Geldbörse nehmen, ins forensische Labor schicken und dort eine Analyse durchführen. Allerdings wussten die Polizisten, dass sie für einen Vergleich keine Abdrücke haben und niemand auf der ganzen Welt (kein Mensch und kein Tier) in der Lage sein würde, ihnen eine Ermächtigung zum Abnehmen von Fingerabdrücken in einer Schulklasse erstellen würde. Diese Polizisten waren klug. Sei wie die Polizisten. Vergiss die Sache und trag nicht so viel Geld mit dir herum.
das kannst du selber machen.
bei zimmertemperatur.
du brauchst graphitpulver (kunstbedarf, entweder direkt als pulver oder einen vollminenstift, von dem du ein stück staubfein zerdrückst) und breites durchsichtiges klebeband.
leg ein grosses stück zeitung auf den tisch und die geldbörse darauf.
du gibst etwas graphitpulver auf einen weichen kosmetikpinsel (rougepinsel) und gehst GANZ FEIN über die oberfläche der geldbörse oder gibst etwas pulver auf ein blatt papier und bläst es vorsichtig auf die geldbörse. geldbörse ganz leicht auf der unter lage abklopfen.
dann nimmst du das breite klebeband (vorher streifen schneiden), klebst es auf den rand der börse und ziehst es wieder ab. anschliessend das klebband auf ein weisses stück papier aufkleben. so gehst du streifen für streifen weiter vor. wenn du fertig bist, geldbörse umdrehen und auf der rückseite nochmal dasselbe.
wenn du glück hast, hast du tatsächlich dann verwertbare abdrücke. geht aber nur, wenn die geldbörse eine glatte oberfläche hat.
Das wird dir niemand ersetzen auch kein Jobcenter . Da könnte ja jeder sagen hallo ich habe mein Geld verloren von 600 Euro ich brauche nochmal 600 Euro da erzählt dir das Jobcenter was anderes ganz ehrlich. Muss schauen das du diesen Monat irgendwie überbrückst. Freunde Familie Bekannte und soweiter. Aber hoffe nicht das du das Geld vom Jobcenter nochmal bekommst
Gar nicht. Das sind für die Polizei Lappalien. Wer soll denn das bezahlen? Machst du das selber? Dann sind die 250€ so oder so weg.
Außerdem brauchst du den Verdächtigen. Nicht jeder ist in der Datenbank.
Die werden dir ihre Fingerabdrücke freiwillig nicht geben und sie sind dazu auch nicht verpflichtet.
Wie gesagt: Lass es, das ist aussichtslos.
Dazu darf aber niemand gezwungen werden.
Deine Lehrerin will nur drohen, damit sich der Täter vielleicht freiwillig stellt.
Eine rechtliche Handhabe zur Abnahme der Fingerabdrücke hat sie nämlich nicht.
@kim: was für eine lehrerin???
Sorry, ich meinte die Direktorin.
was nützen dir die Fingerabdrücke
was willst du damit
mit anderen Vergleichen
spätestens dann ist es wegen Datenschutz/Persönlichkeitsrecht verboten
Ja das mit der Datenbank weiß ich, deshalb hat meine Direktorin gesagt, dass jeder aus meiner Kasse, seine Fingerabdrücke abgeben muss. Selbst wenn es etwas kostet das herauszufinden, ich muss wissen wer das war