Wo darf ich mit meiner motorcross fahren?
Darf ich auf einen Fahrradweg fahren und wenn nicht wo sonst, da es bei mir kein Verein gibt?
5 Antworten
Wo darf eine Motocross fahren?
Rennstrecke und Privatgrundstück - NUR hier
Wo darf eine Motocross auf keinen Fall fahren?
Wald, Fußgängerzone sowie Radweg, Straße, Felder und Äcker die nicht dir gehören, Wiesen,....
Mit einer ENDURO (das ist nicht das selbe wie eine Motocross) darfst du mit dem richtigen Führerschein, einer Straßenzulassung und Versicherung auf der Straße legal fahren. Eine ENDURO ist ein zulassungsfähiges Straßen- und Geländemotorrad.
Gute Motorradhersteller sind: Honda, Yamaha, Suzuki, Kawasaki, BMW, Harley-Davidson, MV Agusta, Moto Guzzi und Ducati.
KTM ist zwar auch ein guter Hersteller, aber die zulassungsfähigen Motorräder von KTM sind den Japanern weit unterlegen.
Den "kleinen" Motorradführerschein (A2) kannst du mit 18 Jahren erwerben.
Den 125er Führerschein (A1) mit 16
Nur auf Privatgrund und nur mit Erlaubnis.
Ohne Straßenzulassung hat sie auf der Straße nicht zu suchen - auch nicht auf dem Radweg.
Daher wäre eigentlich die erste Gegenfrage: Welche Maschine hast du überhaupt? Modell, Hersteller und Straßenzulassung vorhanden - oder nicht?
Dann lade sie auf einen Anhänger und lass dich zu einem Verein fahren.
Was für eine Maschine hast du denn ?
nur auf einem Privaten Grundstück und ganz wichtig da mus ein Zaun drum sein. alles andere ist fahren im öffentlichen raum und wird sehr viel ärger geben.
ok- kannst auch ein Paketband nehmen- aber es mus als Privatgelände zu sehen sein und für fremde nicht zugänglich. Das sage ich auch immer- da wir bei uns im Verein genügend Grüne haben.
Das mit dem abspeeren ist wirklich so- Beispiel: es gibt viele Supermärkte wo der Parkplatz zum Supermarkt gehört. Ist die Schranke oben, darfst du auf dem Parkplatz nicht ohne Führerschein fahren. Ist die Schranke unten, darfst du darauf auch ohne Führerschein fahren- da vom Öffentlichen verkehr getrennt.
Deswegen sind Wiesen Tabu- solange sie nicht vom Öffentlichen bereich getrennt sind.
Auch ein Paketband ist nicht erforderlich und auch nicht, dass es kein Fremder betreten kann, solange es nicht grundsätzlich für die Öffentlichkeit gedacht ist.
Wenn es sich um mein eigenes privates Gelände handelt und die Grundstücksgrenze einfach nur "irgendwie" zu erkennen ist, dann darf ich darauf ohne Fahrerlaubnis fahren.
Das sieht schon wieder anders aus, wenn ich eine Wohnung meines Hauses vermietet habe - und der Mieter und seine Familie sind dann nicht einmal ein Fremde.
Das mit dem Parkplatz habe ich auch schon oft als Beispiel genommen. Denn das ist genau das Beispiel für "für die Öffentlichkeit gedacht".
Das mit der Wiese oder einem Feldweg hatten wir doch auch schon mal irgendwann.
Selbst bei einer umzäunten Wiese kann man nicht verhindern, dass da einer über den Zaun klettert und den eigenen Feldweg kann man wohl überhaupt nicht so als privates Gelände kenntlich machen, dass es gehen würde.
Daher habe ich auch genau das geschrieben: Genau und vor allem "rechtssicher" abgrenzen lässt sich das mit dem Privatgelände in vielen Fällen nur sehr schwer.
Gruß Michael
Ein Zaun ist nicht unbedingt erforderlich, wenn klar erkennbar ist, dass das Grundstück nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Siehe BGH-Urteil: http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=6639
das ist aber ein beispiel- was nicht gerade für eine Wiese gedacht ist.
in dem urteil geht es um einen Hinterhof der nur einsehbar und befahrbar ist durch eine enge Tunnelauffahrt.
wie wir auch immer sagen- es mus als immer als ein Grundstück zu erkennen sein- wo jeder weis das man da als fremde Person nicht rauf darf.
bei einer wiese/feld = Weidenzaun- Pflanzenbewuchs,Zaun,oder sonst was
Grundstück=mauern,zaun,pflanzen
Parkplätze-da reicht wenn die zufahrt durch eine schranke geschlossen werden kann
so was in der art.
aber dar grad zwischen- zu erkennen und Öffentlich zugänglich ist gering und wenn was passiert mus meistens ein Richter entscheiden
Nein, da muss kein Zaum drum sein. Dass das von dir kommt ?!?!
Das Privatgelände muss als solches zu erkennen und nicht für die Öffentlichkeit gedacht sein - es muss aber nicht "umzäunt" oder sonst irgendwie baulich getrennt sein.
Genau und vor allem "rechtssicher" abgrenzen lässt sich das mit dem Privatgelände in vielen Fällen nur sehr schwer.
Gruß Michael